Betreff
Abberufung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Aschersleben zum 30.09.2017
Vorlage
VI/0444/17
Aktenzeichen
DIV-31 gro/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Auf der Jahreshauptversammlung am 17.03.2017 erfolgte die Wahl der Kameraden Renè Knoblauch zum Ortswehrleiter und Andreas Heinze zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben. Zu diesem Zeitpunkt verfügten beide Kameraden noch nicht über den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ als Voraussetzung zur Wahrnehmung dieses Ehrenamtes.

Folglich wurden beide Funktionen durch die bisherigen Amtsinhaber Christoph Voigt und Hartmut Beck zusätzlich zu ihrer Funktion als Stadtwehrleiter und stellvertretender Stadtwehrleiter weiter ausgeübt.

Zwischenzeitlich haben die Kameraden R. Knoblauch und A. Heinze den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich abgeschlossen und damit die Befähigung zur Ausübung dieser Funktionen erlangt.

Daraufhin wurde der Kreisbrandmeister gem. § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) angehört. Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Abberufung der Kameraden Ch. Voigt und H. Beck aus fachlicher Sicht zugestimmt.

Somit kann die Abberufung des Kameraden Ch. Voigt als Ortswehrleiter und des Kameraden H. Beck als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben zum 30.09.2017 erfolgen.

Zum 01.10.2017 werden die Kameraden Renè Knoblauch als Ortswehrleiter und Andreas Heinze als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben berufen. Dies erfolgt im Rahmen eines separaten Beschlusses.


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Abberufung des Kameraden Christoph Voigt von der Funktion des Ortswehrleiters und des Kameraden Hartmut Beck von der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters zum 30.09.2017.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

x

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: