Betreff
Aufstellungsbeschluss zur Evaluierung und Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2020 (ISEK) der Stadt Aschersleben - ISEK2030
Vorlage
VI/0440/17
Art
Beschlussvorlage

In der Stadt Aschersleben ist bereits seit dem Jahr 2001 die integrierte Stadtentwicklungsplanung bewährte Praxis.

 

Mit dem Stadtentwicklungskonzept 2001 „Erhalt und Umbau: Eine Chance zur Erhöhung der Lebensqualität in unserer Stadt“ wurden die Weichen vorrangig für die Entwicklung des Wohnungsbaus in vier ausgewiesenen  Baugebieten in der Kernstadt bis zum Jahr 2010 gestellt.

 

In der Fortschreibung als Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2008 (ISEK 2020) wurden die aktuelle Siedlungsentwicklung, das Profil der Stadt zur Stärkung als wichtiger  zentraler Ort im ländlichen Raum, die Anpassung der ausgewiesenen Stadtumbaugebiete, die Anpassung der städtischen Infrastruktur sowie Maßnahmen/Szenarien zur Planungssicherheit für die Wohnungsbestandsentwicklung der Wohnungswirtschaft im Planungsraum bis 2020 berücksichtigt.

 

Die Notwendigkeit der Evaluierung und Konzeptfortschreibung bis zum Jahr 2030 besteht in der Berücksichtigung  der Gesamtstadt – der Kernstadt und den 11 Ortsteilen sowie den damit verbundenen aktuellen Herausforderungen der demografischen und strukturellen Entwicklung, dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des Mittelzentrums sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge für den ländlichen Raum. Die 11 Ortsteile der Stadt werden im Rahmen der Evaluierung und Fortschreibung und vor Beschlussfassung des ISEK am Verfahren beteiligt.

 

Das mit der Bürgerbeteiligung erarbeitete, ressortübergreifende und vom Stadtrat zu beschließende ISEK soll für die Stadt ein praktikables Planungsinstrument bis 2030 sein.

 

Das ISEK ist neben dieser Funktion gemäß Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen und muss deshalb den Anforderungen von Bund und Land entsprechen, um die Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen.

 

Die Städte wurden mit Schreiben des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) vom 20.10.2016 über die Städtebauförderungsrichtlinien informiert. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann die Stadt keine Förderung aus den Städtebauförderungsprogrammen beantragen.

Ebenso ist das ISEK (Ortsteilebene) die Fördergrundlage für die Dorferneuerung, für die sich das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt verantwortlich zeichnet.

 

Die Fortschreibung und Erweiterung der gemeindlichen integrierten Entwicklungsstrategie wird sich konzentrieren auf

-         die Analyse und Auswertung der für die Stadt Aschersleben relevanten Grundlagen und Entwicklungen - gesamtstädtisch und bezogen auf die Stadtumbaugebiete sowie Ortsteile,

-         die Bestandsaufnahmen in den neu zu integrierenden Konzeptteilen (Ortsteilebene),

-         die Stärken-Schwächen-Analyse Gesamtstadt,

-         die räumliche innergemeindliche Schwerpunktsetzung durch Definition und Zuordnung von Ortsteilprofilen (Entwicklungsziele auf Ortsteilebene),

-         die Herausarbeitung von Entwicklungszielen und prioritärer Handlungsfelder,

-         Leitprojekte und Initialmaßnahmen einschließlich Finanzierung,

-         die Umsetzungsstruktur und zukünftige Konzeptevaluierung.

 

Geplant sind zurzeit 5 Leistungsphasen

1.     Vorbereitungsphase

2.     Grundlagen- und Analysenphase (Grobkonzept)

3.     Abstimmungsphase/Präzisierung

4.     Konzeptprofilierung

5.     Konzeptabschluss  -  Diskussion, Präsentation, Dokumentation, Stadtratsbeschluss

 

Die Planungsleistung nach dem Entwurf zum Ablauf (Anlage) ist auszuschreiben. Für die Erarbeitung werden Fördermittel aus dem Programm „Stadtumbau – Aufwertung für das Programmjahr 2018“ beantragt.

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung zur Evaluierung und Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2020 (ISEK) der Stadt Aschersleben  - ISEK 2030.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: