Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2016 des Eigenbetriebes "Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)"
Vorlage
VI/0438/17
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.

 

Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ aufgestellt und erhielt am 30. Juni 2017 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Zum Geschäftsjahr 2016:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2016 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.499,65 EUR aus (Vorjahr ca. 10.800 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 244 Tsd. EUR (8,2%) und beträgt nunmehr ca. 3,2 Mio. EUR (Vorjahr 2,99 Mio. EUR).

 

Die aus den Vorjahren noch bestehenden „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ in Höhe von  ca. 207 Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung auf nunmehr 165 Tsd. EUR reduziert werden.

 

Im Jahr 2016 sind Investitionen in Höhe von ca. 375 Tsd. EUR, inklusive aktivierter Eigenleistungen in Höhe von 57 Tsd. EUR getätigt worden. Hierzu zählt beispielsweise als größter Posten die Fertigstellung des Erinnerungsgartens auf dem städtischen Friedhof „Schmidtmannstraße“ mit einem Betrag in Höhe von 338 Tsd. EUR.

 

Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr 2,5 Mio. EUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 174 Tsd. EUR erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von 7,4 %. Insbesondere im Bereich „Leistungen an Dritte“ (+118 Tsd. EUR) waren steigende Umsätze durch die Dienstleistungserbringung an die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zu verzeichnen. Mit einem Anteil von ca. 10 % der Umsätze ist dieser Bereich jedoch als untergeordnet zu betrachten. Die größten Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den Bereichen Grünanlagenpflege (787 Tsd. EUR) und Straßenreinigung und Winterdienst (457 Tsd. EUR)

 

Es wurde im Geschäftsjahr 2016 so wie auch in den Vorjahren vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR gezahlt.

 

Zum Jahresende 2016 verfügte der BWH über insgesamt 55 Mitarbeiter, darunter sind 11 Gemeindearbeiter, 5 Hausmeister, 3 Saisonkräfte sowie 8 Angestellte. Außerdem sind 3 Auszubildende beim BWH beschäftigt.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: (PDF– Datei im Ratsinformationssystem)

 

  1. Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
  2. Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes 2016 des Eigenbetriebes „Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)“

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird festgestellt.

2.         Das Jahresergebnis in Höhe von 1.499,65 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.         Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

       

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

       

 

 

Buchungsstelle

      

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: