Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne
eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als
Eigenbetrieb geführt.
Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des
Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die
Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die
Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT
Revision und Treuhand GmbH“ aufgestellt und erhielt am 30. Juni 2017 den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte
mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt
worden sind.
Zum Geschäftsjahr 2016:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2016 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 1.499,65 EUR aus (Vorjahr ca. 10.800 EUR). Die
Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 244 Tsd. EUR (8,2%)
und beträgt nunmehr ca. 3,2 Mio. EUR (Vorjahr 2,99 Mio. EUR).
Die aus den Vorjahren noch bestehenden „Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten“ in Höhe von ca. 207
Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung auf nunmehr 165 Tsd. EUR reduziert
werden.
Im Jahr 2016 sind Investitionen in Höhe von ca. 375 Tsd. EUR, inklusive
aktivierter Eigenleistungen in Höhe von 57 Tsd. EUR getätigt worden. Hierzu
zählt beispielsweise als größter Posten die Fertigstellung des
Erinnerungsgartens auf dem städtischen Friedhof „Schmidtmannstraße“ mit einem
Betrag in Höhe von 338 Tsd. EUR.
Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr 2,5 Mio. EUR und haben
sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 174 Tsd. EUR erhöht. Dies entspricht einer
Steigerung von 7,4 %. Insbesondere im Bereich „Leistungen an Dritte“ (+118 Tsd.
EUR) waren steigende Umsätze durch die Dienstleistungserbringung an die
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zu verzeichnen. Mit einem
Anteil von ca. 10 % der Umsätze ist dieser Bereich jedoch als untergeordnet zu
betrachten. Die größten Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den Bereichen
Grünanlagenpflege (787 Tsd. EUR) und Straßenreinigung und Winterdienst (457
Tsd. EUR)
Es wurde im Geschäftsjahr 2016 so wie auch in den Vorjahren vom
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3
Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR gezahlt.
Zum Jahresende 2016 verfügte der BWH über insgesamt 55 Mitarbeiter,
darunter sind 11 Gemeindearbeiter, 5 Hausmeister, 3 Saisonkräfte sowie 8
Angestellte. Außerdem sind 3 Auszubildende beim BWH beschäftigt.
Vom
Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem
Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend darstellt.
Aus
dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die
Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlagen: (PDF– Datei im Ratsinformationssystem)
- Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes
- Bericht
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes 2016
des Eigenbetriebes „Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird festgestellt.
2. Das
Jahresergebnis in Höhe von 1.499,65 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der
Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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