Der Stadtrat Aschersleben hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2016
beschlossen, für das Gebiet der Gemarkung Schackenthal nördlich der L 65 an der
Gemarkungsgrenze Schackenthal/Plötzkau für die Ausweisung eines Sondergebietes
„Tierhaltung“ ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchzuführen. Das
Planziel der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht in der Darstellung
einer Sonderbaufläche Tierhaltung.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Stand Februar 2017) hat der Stadtrat entsprechend Abwägungsprotokoll geprüft
und am 06.09.2017 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Die Planänderung mit
Begründung muss nicht erneut ausgelegt werden, die Anregungen und Hinweise
wurden redaktionell eingearbeitet (Stand Juli 2017).
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes kann im Anschluss beschlossen
werden. Auf der vorbereitenden Bauleitplanebene der Flächennutzungsplanung wird
kein Satzungsbeschluss, sondern ein Feststellungsbeschluss gefasst.
Das Baugesetzbuch enthält im Ersten Teil des Ersten Kapitels keine
ausdrückliche Vorschrift darüber, in welcher Form der Flächennutzungsplan
endgültig festgestellt wird. Aus § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ergibt sich jedoch,
dass hierfür ein Beschluss der Gemeinde erforderlich ist. Fehlt dieser, so
liegt ein Verfahrensfehler vor.
Mit Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18
„Sondergebiet Tierhaltung L65/Am Kohlenweg“ OT Schackenthal, Stadt
Aschersleben, verpflichtete sich die Betriebsgemeinschaft Schackenthal KG als
Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen,
innerhalb einer bestimmten Frist, sowie zur vollständigen Übernahme der
Planungs- und Erschließungskosten.
Entsprechend des Planungsstandes der vorbereitenden Bauleitplanung und
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nach §12 Abs. 1 Baugesetzbuch mit der
Stadt Aschersleben ein entsprechender Durchführungsvertrag zur Durchführung
innerhalb einer bestimmten Frist und zur Übertragung der Planungs- und
Erschließungskosten auf den Vorhabenträger abzuschließen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
-
Planzeichnung
zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Schackenthal, Stadt Aschersleben
und Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes OT Schackenthal, Stadt Aschersleben, in der Fassung
vom Juli 2017.
- Die
Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom Juli 2017, wird
gebilligt.
- Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes OT Schackenthal, Stadt Aschersleben, die Genehmigung
zu beantragen.
- Die
Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 6 Abs. 5
BauGB). Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung einschließlich
Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung von jedermann eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Mit
Fortführung des Bauleitplanverfahrens für den vorhabensbezogenen
Bebauungsplan Nr. 18, mit bauordnungsrechtlichen Festsetzungen,
„Sondergebiet Tierhaltung L65/Am Kohlenweg“, Ortsteil Schackenthal der
Stadt Aschersleben, wird die Stadt Aschersleben ermächtigt vor
Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einen
Durchführungs- und Erschließungsvertrag abzuschließen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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