Betreff
Beschluss über die Einstellung der Planverfahren zur 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 "Windpark Drohndorf" im OT Drohndorf, Aschersleben
Vorlage
VI/0423/17
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinderat der Gemeinde Drohndorf hat am 09.06.1999 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, sowie die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, beschlossen.

Die Einreichung der Planunterlagen zur Genehmigung der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, beim Regierungspräsidium Magdeburg erfolgte mit Schreiben vom 26.04.2000 über die Verwaltungsgemeinschaft Wippertal.

Mit Schreiben vom 20.07.2000 erfolgte auf Grund der fehlenden Genehmigungsfähigkeit der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, die Rücknahme des Antrages.

Im Planverfahren erfolgte kein Nachweis über die Verfügbarkeit der Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen. (Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer)

Seitens des Regierungspräsidiums Magdeburg erfolgte mit Schreiben vom 25.07.2000 die Einstellungsverfügung zum Genehmigungsverfahren.

Das Planverfahren wurde seitens der Gemeinde Drohndorf nicht fortgeführt.

Planungsunterlagen zu beiden Änderungsverfahren sind nicht vorhanden.

Mit Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, sowie der Änderung des Baugesetzbuches 2004 und aufgrund des Betriebsalters der Bestandsanlagen ist eine Fortführung des Planverfahrens nicht mehr gegeben.

Für das Bebauungsplangebiet Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, besteht mit Einstellung des Planverfahrens die Zulässigkeit zur Errichtung von Windkraftanlagen nach dem REP Harz, Windeignungsgebiet EG 5.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

  1. Bebauungsplan Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, Geltungsbereich 1. und 2. Änderung
  2. Einstellungsverfügung Regierungspräsidium Magdeburg

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 06.09.2017:

 

  1. Das Bauleitverfahren der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, wird eingestellt.

 

  1. Der Beschluss über die Aufstellung der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, vom 09.06.1999 und 19.07.1999 wird aufgehoben.

 

  1. Der Beschluss über die Einstellung der Planverfahren zur 1. Und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben ist ortsüblich bekannt zu machen.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: