Der Gemeinderat der Gemeinde Drohndorf hat am 09.06.1999 die Aufstellung
der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT
Drohndorf, Aschersleben, sowie die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben,
beschlossen.
Die Einreichung der Planunterlagen zur Genehmigung der 1. und 2. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben,
beim Regierungspräsidium Magdeburg erfolgte mit Schreiben vom 26.04.2000 über
die Verwaltungsgemeinschaft Wippertal.
Mit Schreiben vom 20.07.2000 erfolgte auf Grund der fehlenden
Genehmigungsfähigkeit der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97
„Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, die Rücknahme des Antrages.
Im Planverfahren erfolgte kein Nachweis über die Verfügbarkeit der
Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen. (Einverständniserklärung der
Grundstückseigentümer)
Seitens des Regierungspräsidiums Magdeburg erfolgte mit Schreiben vom
25.07.2000 die Einstellungsverfügung zum Genehmigungsverfahren.
Das Planverfahren wurde seitens der Gemeinde Drohndorf nicht fortgeführt.
Planungsunterlagen zu beiden Änderungsverfahren sind nicht vorhanden.
Mit Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark
Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, sowie der Änderung des
Baugesetzbuches 2004 und aufgrund des Betriebsalters der Bestandsanlagen ist
eine Fortführung des Planverfahrens nicht mehr gegeben.
Für das Bebauungsplangebiet Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT
Drohndorf, Aschersleben, besteht mit Einstellung des Planverfahrens die
Zulässigkeit zur Errichtung von Windkraftanlagen nach dem REP Harz,
Windeignungsgebiet EG 5.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Bebauungsplan
Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben,
Geltungsbereich 1. und 2. Änderung
- Einstellungsverfügung
Regierungspräsidium Magdeburg
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am
06.09.2017:
- Das Bauleitverfahren der 1. und
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT
Drohndorf, Aschersleben, wird eingestellt.
- Der Beschluss über die
Aufstellung der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark
Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, vom 09.06.1999 und 19.07.1999
wird aufgehoben.
- Der Beschluss über die
Einstellung der Planverfahren zur 1. Und 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben ist ortsüblich
bekannt zu machen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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