Betreff
Beschluss über die Abwägung zum 4. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue" in Aschersleben
Vorlage
VI/0419/17
Aktenzeichen
IV/61-21.12/fi
Art
Beschlussvorlage

Der 4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 hat vom 20.03.2017 - 21.04.2017 öffentlich ausgelegen. Wesentlicher Inhalt des 4. Entwurfes war der Verbleib der Abwasserkanäle auf dem Flurstück 168 der Flur 93 und deren Sicherung mittels Leitungsrecht.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue  geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.


_________________

Oberbürgermeister

Anlagen:

Abwägungsdokumentation zum Bebauungsplan Nr. 12 vom 12.06.2017


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 06.09.2017 über die Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.1.1.10.5431000

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: