Betreff
Ausbau- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage im Hohlweg im Abschnitt zwischen Bäckerstieg und Hohlweg
Vorlage
VI/0400/17
Aktenzeichen
66
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen von Wartungsarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage im Hohlweg, wurde akuter Handlungsbedarf in einem Straßenabschnitt des Hohlwegs festgestellt. Der betroffene Straßenabschnitt ist ca. 60 m lang und verbindet den Hohlweg mit dem Bäckerstieg (Lageplan, siehe Anlage).

 

In der Verbindungsstraße zum Bäckerstieg waren die vorhandenen Straßenbeleuchtungskörper an Holzmasten befestigt. Diese Holzmasten waren stark umbruchgefährdet und wurden deshalb bereits am 12.04.2017 zurückgebaut.

Insgesamt war die Beleuchtungsanlage verschlissen und entsprach nicht mehr den heutigen Standards.

 

Um kurzfristig die Verkehrssicherheit wieder herstellen zu können, ist der Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage erforderlich.

Die Kostenschätzung für den Neubau belaufen sich auf ca. 5.000 €.

 

Das Vorhaben war für das Jahr 2017 nicht geplant, so dass die Finanzierung außerplanmäßig mit Einnahmen von Straßenausbaubeiträgen des Vorhabens „Straßenbeleuchtung Bäckerstieg“ gesichert wird.

 

Dieser Teil des Hohlweges dient überwiegend dem Zu- und Abgangsverkehr der angrenzenden Grundstücke und ist daher als Anliegerstraße entsprechend der derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Aschersleben gemäß § 5 Abs. (2) einzustufen.

Die anliegenden Grundstückseigentümer werden mit 65 % an den Herstellungskosten beteiligt.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer werden schriftlich über dieses Vorhaben informiert.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Straßenbeleuchtung in einem Abschnitt des Hohlwegs wird erneuert. Der betroffene Straßenabschnitt ist ca. 60 m lang und verbindet den Hohlweg mit dem Bäckerstieg (Lageplan - siehe Anlage)
  2. Die Kosten der Baumaßnahme werden entsprechend der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der zurzeit gültigen Fassung auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
  3. Es werden keine Vorausleistungen erhoben.
  4. Die Finanzierung erfolgt außerplanmäßig aus den Einnahmen „Straßenausbaubeiträge - Straßenbeleuchtung Bäckerstieg“.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

5.000 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

5.4.5.11/ 2036.6881000

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: