Im Rahmen von
Wartungsarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage im Hohlweg, wurde akuter
Handlungsbedarf in einem Straßenabschnitt des Hohlwegs festgestellt. Der
betroffene Straßenabschnitt ist ca. 60 m lang und verbindet den Hohlweg mit dem
Bäckerstieg (Lageplan, siehe Anlage).
In der
Verbindungsstraße zum Bäckerstieg waren die vorhandenen
Straßenbeleuchtungskörper an Holzmasten befestigt. Diese Holzmasten waren stark
umbruchgefährdet und wurden deshalb bereits am 12.04.2017 zurückgebaut.
Insgesamt war
die Beleuchtungsanlage verschlissen und entsprach nicht mehr den heutigen
Standards.
Um kurzfristig
die Verkehrssicherheit wieder herstellen zu können, ist der Neubau einer
Straßenbeleuchtungsanlage erforderlich.
Die Kostenschätzung
für den Neubau belaufen sich auf ca. 5.000 €.
Das Vorhaben
war für das Jahr 2017 nicht geplant, so dass die Finanzierung außerplanmäßig
mit Einnahmen von Straßenausbaubeiträgen des Vorhabens „Straßenbeleuchtung
Bäckerstieg“ gesichert wird.
Dieser Teil
des Hohlweges dient überwiegend dem Zu- und Abgangsverkehr der angrenzenden
Grundstücke und ist daher als Anliegerstraße entsprechend der derzeit gültigen
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Aschersleben gemäß § 5 Abs. (2) einzustufen.
Die
anliegenden Grundstückseigentümer werden mit 65 % an den Herstellungskosten
beteiligt.
Die betroffenen
Grundstückseigentümer werden schriftlich über dieses Vorhaben informiert.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Straßenbeleuchtung in einem
Abschnitt des Hohlwegs wird erneuert. Der
betroffene Straßenabschnitt ist ca. 60 m lang und verbindet den Hohlweg
mit dem Bäckerstieg (Lageplan - siehe Anlage)
- Die Kosten der Baumaßnahme
werden entsprechend der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung
von einmaligen Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen
(Straßenausbaubeitragssatzung) in der zurzeit gültigen Fassung auf die
anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
- Es werden keine
Vorausleistungen erhoben.
- Die Finanzierung erfolgt
außerplanmäßig aus den Einnahmen „Straßenausbaubeiträge - Straßenbeleuchtung
Bäckerstieg“.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
|
außerplanmäßig |
||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
5.000 EUR |
||||||||||||||||||
|
|
Zur
Deckung werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
5.4.5.11/
2036.6881000 |
|||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung
im Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||