Betreff
Ausbaubeschluss für den Neubau der Straßenbeleuchtung in der "Heinrich - Heine - Straße" im Abschnitt zwischen der "Gleimstraße" und der "Hecklinger Straße"
Vorlage
VI/0396/17
Aktenzeichen
42
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben plant den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der  „Heinrich – Heine - Straße“ im Abschnitt zwischen der „Gleimstraße“ und der „Hecklinger Straße“.

 

Die Beleuchtungsanlage der „Heinrich-Heine-Straße“ im Abschnitt von der „Lessingstraße“ bis zur „Gleimstraße“ wurde bereits, in einem koordinierten Projekt mit der ASCANETZ GmbH, im Jahr 2005 neu errichtet.

 

Die ASCANETZ GmbH hat die Stadt Aschersleben über das Vorhaben der Kabelverlegung Strom informiert. Die Abrüstung der Freileitungen in diesem Straßenabschnitt der „Heinrich-Heine-Straße“ ist im Bauprogramm enthalten, insbesondere wegen des schlechten Zustandes der Holz- und Stahlgittermaste. An der Anlage der ASCANETZ GmbH sind auch die Leuchten der Straßenbeleuchtung befestigt und angeschlossen.

Werden die Freileitungen der Stadtwerke abgerüstet, so muss die Stadt die alten verschlissenen Maste übernehmen, um die Straßenbeleuchtung weiter betreiben zu können.

Eine Koordinierung mit der Neuverlegung der Straßenbeleuchtung in diesen Straßen wäre für die Stadt Aschersleben vorteilhaft, da die Kosten des Tiefbaues geteilt und somit die Baukosten für die Straßenbeleuchtung reduziert werden können.

Die Entsorgung der Maste tragen zudem die Stadtwerke.

Der überwiegende Teil der vorhandenen Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den technischen Vorschriften und ist wegen des Alters moralisch verschlissen.

 

Lediglich im Bereich der Neubebauung in Richtung „Hecklinger Straße“ (ehemaliger Hof Nahry) wurden im Zusammenhang mit der Erschließung der Außenanlagen bereits Mitte der 90er Jahre neue Leuchten errichtet.

Diese Leuchten werden in die neue Anlage integriert. Die in diesem Bereich noch existierende Freileitung für die Stromversorgung wird durch die ASCANETZ GmbH im Zuge der Baumaßnahme abgerüstet und erdverlegt.

 

Eine gleichmäßige Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsanlagen wird durch den Bau von LED-Leuchten erreicht.

Die Kostenschätzung beträgt 50.000,- EUR.

 

Die „Heinrich – Heine - Straße“ dient überwiegend als Sammel- und Erschließungsstraße (Haupterschließungsstraße).

Die anliegenden Grundstückseigentümer werden nach der derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Aschersleben gemäß § 5 Abs. (2) 2 c mit 50 % an den Herstellungskosten beteiligt.

Die Bürgerversammlung findet am 06. April 2017 um 17.00 Uhr im Bestehornhaus statt.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Straßenbeleuchtung in der „Heinrich – Heine - Straße“ wird im Abschnitt zwischen der „Gleimstraße“ und der „Hecklinger Straße“ erneuert.
  2. Die Kosten der Baumaßnahme werden entsprechend der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der zurzeit gültigen Fassung auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
  3. Es werden keine Vorausleistungen erhoben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.4.5.11./2035.7852000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

im Jahr 2018

5.4.5.11/2035.6881000

 

 

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: