Die Stadt
Aschersleben plant den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der „Marienstraße“
im Abschnitt zwischen der „Oberstraße“ und „Valentina-Tereschkowa-Straße“.
Derzeit
betreibt die ASCANETZ GmbH hauptsächlich in diesem Straßenabschnitt noch
Freileitungsanlagen für die Stromversorgung.
Die ASCANETZ
GmbH haben die Stadt Aschersleben über die Vorhaben der Kabelverlegung Strom
informiert. Die Abrüstung der Freileitungen in der Marienstraße ist in diesem
Bauprogramm enthalten, insbesondere wegen des schlechten Zustandes der Holz-
und Stahlgittermaste. An dieser Anlage der ASCANETZ GmbH sind auch die Leuchten
der Straßenbeleuchtung befestigt und angeschlossen.
Wird die
Freileitung der Stadtwerke abgerüstet, so muss die Stadt die alten
verschlissenen Maste übernehmen, um die Straßenbeleuchtung weiter betreiben zu
können.
Eine
Koordinierung mit der Neuverlegung der Straßenbeleuchtung in diesen Straßen
wäre für die Stadt Aschersleben vorteilhaft, da die Kosten des Tiefbaues
geteilt und somit die Baukosten für die Straßenbeleuchtung reduziert werden
können.
Die Entsorgung
der Maste tragen zudem die Stadtwerke.
Die vorhandene
Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den technischen Vorschriften und ist
wegen des Alters moralisch verschlissen.
Eine
gleichmäßige Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsanlagen wird durch den Bau
von LED-Leuchten erreicht.
Die
Kostenschätzung beträgt 45.000,- EUR.
Die
„Marienstraße“ dient überwiegend als Sammel- und Erschließungsstraße
(Haupterschließungsstraße).
Die
anliegenden Grundstückseigentümer werden nach der derzeit gültigen
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Aschersleben gemäß § 5 Abs. (2) 2 c mit
50 % an den Herstellungskosten beteiligt.
Die
Bürgerversammlung findet am 05. April 2017 um 17.00 Uhr im Bestehornhaus statt.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die
Straßenbeleuchtung in der „Marienstraße“ wird im Abschnitt zwischen der
„Oberstraße“ und der „V.- Tereschkowa – Straße“ erneuert.
- Die
Kosten der Baumaßnahme werden entsprechend der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der zurzeit
gültigen Fassung auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
- Es
werden keine Vorausleistungen erhoben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
im Jahr
2018 5.4.5.11/2033.6881000 |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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