Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Klein Schierstedt
Vorlage
VI/0394/17
Aktenzeichen
42-wö
Art
Beschlussvorlage

Mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Land Sachsen Anhalt vom 21.02.2012 wurde die Tiefenbegrenzungsregelung für Grundstücke, die nicht an eine Straße angrenzen oder nur durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit einer Straße verbunden sind, bezüglich der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich für nichtig erklärt.

Desweiteren wurde mit Schreiben vom 08.03.2013 bzw. 13.02.2017 von der Kommunalaufsicht die Regelung des § 12 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Klein Schierstedt vom 06.05.2009 beanstandet und eine Anpassung an die derzeitige Rechtslage angeordnet. Diesbezüglich muss die Billigkeitsregelung für die übergroßen Wohngrundstücke in der Satzung angepasst werden.

 

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Satzung

Plan der Abrechnungseinheit

Gegenüberstellung alt/neu

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Klein Schierstedt.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Frau Rother