Betreff
Mitgliedschaft bei der Kommunalen IT-Union eG (KITU)
Vorlage
VI/0391/17
Aktenzeichen
D I/schnw-au
Art
Beschlussvorlage

1.      Ausgangslage

 

Wesentliche Voraussetzung für das tägliche Verwaltungshandeln ist mehr und mehr der Einsatz von Informationstechnologien (IT). Die Entwicklung in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass die kommunalen Aufgaben zunehmend komplexer und vielschichtiger werden und eine stärkere Vernetzung mit anderen Behörden, Verwaltungsebenen und Einrichtungen erfordern. Jüngst regte dies u.a. der Landesrechnungshof bei seiner Querschnittsprüfung auf dem Gebiet der Gewerbesteuern der Stadt Aschersleben an. Auch die Umsetzung verschiedener gesetzlicher Erfordernisse auf dem Gebiet des Europa- und Bundesrechts sowie die wachsende Nachfrage gerade jüngerer Bürger/innen nach einem einfachen Zugang zu den Dienstleistungen der Kommunalverwaltung bedingen ständig wachsende Anforderungen an eine leistungsfähige IT-Infrastruktur sowie innovative Hard- und Softwarelösungen. Schwindende personelle und begrenzte finanzielle Ressourcen sowie rasante Innovationszyklen in der IT-Branche erfordern neue Lösungswege, um den Anforderungen an effizientes und transparentes Verwaltungshandeln im Rahmen der kommunalen Aufgabenwahrnehmung auch in der Zukunft gewachsen zu sein.

 

2.      Die Genossenschaft

 

Die dafür notwendige Struktur ist durch die Gründung der Kommunalen IT-UNION e.G. (KITU) im Dezember 2009 geschaffen worden. Gründungsmitglieder sind die Landeshauptstadt Magdeburg, die Gemeinde Barleben und der IT-Dienstleister KID Magdeburg GmbH.

 

Mittlerweile besteht die Genossenschaft aus insgesamt 44 Mitgliedern (Anlage 1).

 

Die genossenschaftliche Organisationsform hat folgende Vorteile:

 

·         Mitglieder können ohne besondere formale Anforderungen (bspw. einer notariellen Beurkundung) aufgenommen werden.

·         Es gibt keine Bewertungsprobleme der Genossenschaftsanteile bei Ein- und Austritt.

·         Eine Genossenschaft ist eigenorganschaftlich strukturiert, Mitglieder und Handelnde verfolgen dieselben Interessen, eine Fremdorganschaft ist ausgeschlossen.

·         Pro Mitglied eine Stimme.

 

Zweck der Genossenschaft ist die umfassende Unterstützung ihrer Mitglieder zur wirtschaftlichen Versorgung mit

IT-Dienstleistungen und IT-Lieferungen und damit die Förderung der durch die Mitglieder verfolgten öffentlichen Zwecke durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Für die Stadt Aschersleben ist die KITU-Mitgliedschaft ein effizienter Weg im Verbund mit vielen weiteren Gemeinden und Städten in Sachsen-Anhalt den anspruchsvollen Anforderungen der nächsten Jahre gewachsen zu sein.

 

Unternehmensgegenstand der Genossenschaft ist:

 

·         die Erfassung und Strukturierung des Bedarfs der Mitglieder einschließlich des gemeinsamen Einkaufs der erforderlichen Lieferungen und Leistungen,

·         die Beratung der Mitglieder zur wirtschaftlichen Optimierung der Nachfrage, soweit dies gewünscht wird,

·                  die Bereitstellung von IT-Diensten einschließlich der Erbringung informationstechnischer und beratender Dienstleistungen für Mitglieder sowie die Deckung des festgestellten Bedarfs der Mitglieder über die Dienstleistungsgesellschaft „KID Magdeburg GmbH“.

3.      Konkrete Vorteile für die Stadt Aschersleben 

 

Durch die Nutzung größerer Strukturen sowie die Bündelung des Bedarfs an IT-Leistungen eröffnen sich der Stadt Aschersleben im Rahmen der genossenschaftlichen Arbeit:

 

·         Einsparpotentiale durch die Möglichkeit eines ausschreibungsfreien Leistungsbezugs auf der Grundlage bestehender Rahmenvertragsvereinbarungen (kein Ausschreibungserfordernis, da hier die Voraussetzungen eines In-House-Geschäftes vorliegen),

·         die Möglichkeit der Bereitstellung und Anwendungsbetreuung von Fachverfahren inkl. der zugehörigen Datenhaltung im originär kommunalen Umfeld

·         Einspareffekte durch Mengenrabatte bei der Beschaffung von Hard- und Software sowie bei den damit verbundenen Schulungs-, Wartungs- und Unterstützungsdienstleistungen (Einkaufsgemeinschaft),

·         mittelfristig eine Vereinheitlichung bzw. Standardisierung von IT-Kerntechnologien, Fachanwendungen und Hardware-Ausstattungen aufgrund des gebündelten Bezuges mehrerer Kommunen/Landkreise (Rahmenverträge),

·         auch perspektivisch eine gesicherte Untersetzung der Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit (Informationssicherheitsmanagement/ISMS) durch fachkundiges Personal,

·         ableitend daraus eine Reduzierung des externen Beratungsbedarfs durch den Erfahrungsaustausch mit anderen Genossenschaftsmitgliedern bei Anwendung gleicher Verfahren,

·         kostenlose KITU-Arbeitskreise zu diversen Fachthemen

·         bestehende Verträge oder Neuabschlüsse mit anderen IT-Dienstleistern bleiben weiterhin möglich.

 

4.      Finanzielle Auswirkungen

 

Für den Beitritt zur KITU wird eine einmalige Einlage in Höhe von 5.000 Euro fällig, die im

Austrittsfalle in voller Höhe zurückgezahlt wird. Weiterhin fallen monatlich pauschale Kosten in Höhe von 100 Euro für die Zeit der Mitgliedschaft an.


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 – Mitglieder der Kommunalen IT-UNION e.G. (Stand:15.02.2017)

Anlage 2 – Beitragsordnung der Kommunalen IT-UNION e.G.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt den Beitritt zur Kommunalen IT-UNION e.G. (KITU) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

5.700,00 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

6.1.2.10.5517003

Zinsaufwendungen KK

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

1.200,00 EUR pro Jahr

 

 

erwartete Einnahmen:

           EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: