Betreff
Beitritt zur Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises zur Haushaltssatzung 2017
Vorlage
VI/0376/17
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Mit der in Kopie beigefügten Verfügung vom 12. 01. 2017 hat die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung der Haushaltssatzung 2017 abgesehen.

 

Bezüglich des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 28.661.000 Euro hat die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises in Höhe von 26.951.300 Euro die Genehmigung erteilt und in Höhe von 1.709.700 Euro versagt.

 

Da der Liquiditätskreditrahmen nicht in der ursprünglich geplanten Höhe genehmigt worden ist, ist insoweit ein Beitrittsbeschluss des Stadtrates erforderlich, um die Haushaltssatzung 2017 rechtswirksam werden zu lassen.

 

Die Einschränkung des Liquiditätskreditrahmens hat keine Auswirkungen auf die geplanten Investitionsmaßnahmen sowie die konsumtiven Ausgaben.

 

Dies begründet sich damit, dass das Statistische Landesamt mit der 1. Orientierung zum FAG vom

05. 12. 2016 unter Einbeziehung der vom Land Sachsen-Anhalt angedachten Erhöhungen der Zuweisungen mitgeteilt hat, dass die Stadt Aschersleben entgegen der im Haushalt veranschlagten Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen und Auftragskostenpauschale von 9.418.500 Euro mit finanziellen Mitteln in Höhe von 11.435.852 Euro rechnen kann.

 

Dem stehen zwar Mehrausgaben in Höhe von 69.385 Euro für die Kreisumlage gegenüber.

 

Saldiert führt dies jedoch zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses in Höhe von 1.948.000 Euro, so dass auch der ursprünglich angedachte Liquiditätskreditrahmen nicht in der in der Haushaltssatzung veranschlagten Höhe benötigt wird.

 

Es wird daher empfohlen, der Verfügung des Salzlandkreises beizutreten, um die für 2017 geplanten Investitionsvorhaben zügig umsetzen zu können.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Aschersleben tritt der Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises vom 12. 01. 2017, Az.: 10.15.2.01.00-Ma, zur Haushaltssatzung 2017 der Stadt Aschersleben bei.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: