Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für den Bereich Kindertageseinrichtungen
Vorlage
VI/0344/16
Art
Beschlussvorlage

 

Gemäß § 11 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) wird die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen gemeinsam vom Land, den Landkreisen, den Eltern und den Gemeinden aufgebracht. Die dafür entstehenden Kosten ergeben sich aus den Vereinbarungen, die nach § 11a KiFöG zwischen den Einrichtungsträgern und dem Landkreis als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzuschließen sind. Die Stadt hat hierzu ihr Einvernehmen zu erteilen. Grundlage für die an die Träger auszuzahlenden Beträge sind dann die jeweils ermittelten Pro/Platz/Kosten und die monatlich betreuten Kinder.

 

Nach den der Stadt nunmehr vorliegenden Ergebnissen der Entgeltverhandlungen sind an die freien Träger im Jahr 2016 Defiziterstattungen in einer Höhe von

insgesamt                                                                                                    10.520.000,00 EUR

zu zahlen. Dafür standen entsprechend der Haushaltsplanung              9.064.000,00 EUR

zzgl. einer Rückstellung für Nachforderungen der Träger aus Vorjahren in

Höhe von                                                                                                          151.450,21 EUR

zur Verfügung.

Zusammen ergeben sich daraus                                                                 9.215.450,21 EUR

Damit beläuft sich der Fehlbetrag auf                                                                                1.304.549,79 EUR

der überplanmäßig zur Verfügung zu stellen ist.

 

Von Mehraufwendungen im Bereich Kindertagesstätten ist nicht nur die Stadt Aschersleben betroffen. Aus diesem Grund hat der Landtag am 02. September 2016 beschlossen, die Landespauschalen zu erhöhen. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass den Gemeinden damit die Möglichkeit eröffnet werden soll, Kostenbeiträge zu senken oder einen weiteren Anstieg zu vermeiden. Die Erhöhung der Landespauschale hat für die Stadt Aschersleben eine Mehreinnahme in Höhe von 307.570 EUR zur Folge. Diese Mehreinnahme ist zur Deckung des o. g. Fehlbetrages einzusetzen. Die verbleibende Differenz wird aus dem Mehrertrag der Zuweisungen zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft gedeckt (996.979,79 EUR).   

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Aufwendung für die Defizitausgleiche im Bereich Kindertageseinrichtungen in Höhe von 1.304.549,79 EUR.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

1.304.549,79 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle: 6.1.1.10.4111001

     996.979,79 EUR

 

 

 

Buchungsstelle: 3.6.5.10.4142002

     307.570,00 EUR

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Schütze