Betreff
Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses und Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat Freckleben von Herrn Kai Hohmann
Vorlage
VI/0342/16
Aktenzeichen
30-06.08.06
Art
Beschlussvorlage

Mit Schreiben vom 06.09.2016 teilte Herr Kai Hohmann mit, dass es ihm aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, sein Amt als Ortsbürgermeister auszuüben. Er verzichtet mit sofortiger Wirkung auf sein Amt und auf sein Mandat als ehrenamtliches Mitglied des Ortschaftsrates von Freckleben.

 

Gemäß § 85 Abs. 7 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) endet die Amtszeit und das Ehrenbematenverhältnis des Ortsbürgermeisters vor dem Ende der Wahlperiode des Ortschaftsrates zu dem Zeitpunkt, in dem er auf sein Amt verzichtet oder aus dem Ortschaftsrat ausscheidet. Das Vorliegen der Voraussetzungen dafür hat der Stadtrat gemäß § 85 Abs. 7 Satz 2 KVG LSA durch Beschluss festzustellen.

 

Eine spezielle Regelung für das Verfahren des Ausscheidens von Mitgliedern des Ortschaftsrates ist im Abschnitt 4 (Ortschaftsverfassung) des KVG LSA nicht enthalten. Gemäß § 81 Abs. 4 KVG LSA gelten die Vorschriften über das Verfahren im Gemeinderat entsprechend. Demnach findet

§ 42 Abs. 1 Ziffer 1 KVG LSA Anwendung.

Ein ehrenamtliches Mitglied der Vertretung verliert während der Wahlperiode sein Mandat, wenn er auf das Mandat verzichtet; der Verzicht ist gegenüber dem Vorsitzenden der Vertretung schriftlich zu erklären und kann mit Wirkung ab einem bestimmten späteren Zeitpunkt erklärt werden.

Die Mandatsniederlegung erfolgte durch Herrn Hohmann gemäß § 42 Abs. 1 Ziffer 1 KVG LSA schriftlich und kann somit auch nicht mehr widerrufen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

Aufgrund des Verzichts von Herrn Kai Hohmann auf sein Amt als Ortsbürgermeister von Freckleben ist seine Amtszeit, vor Ende der Wahlperiode, mit Ablauf des 06.09.2016 beendet.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: