Mit Schreiben
vom 06.09.2016 teilte Herr Kai Hohmann mit, dass es ihm aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr möglich ist, sein Amt als Ortsbürgermeister auszuüben. Er
verzichtet mit sofortiger Wirkung auf sein Amt und auf sein Mandat als
ehrenamtliches Mitglied des Ortschaftsrates von Freckleben.
Gemäß § 85
Abs. 7 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) endet die
Amtszeit und das Ehrenbematenverhältnis des Ortsbürgermeisters vor dem Ende der
Wahlperiode des Ortschaftsrates zu dem Zeitpunkt, in dem er auf sein Amt
verzichtet oder aus dem Ortschaftsrat ausscheidet. Das Vorliegen der
Voraussetzungen dafür hat der Stadtrat gemäß § 85 Abs. 7 Satz 2 KVG LSA durch
Beschluss festzustellen.
Eine spezielle
Regelung für das Verfahren des Ausscheidens von Mitgliedern des Ortschaftsrates
ist im Abschnitt 4 (Ortschaftsverfassung) des KVG LSA nicht enthalten. Gemäß §
81 Abs. 4 KVG LSA gelten die Vorschriften über das Verfahren im Gemeinderat
entsprechend. Demnach findet
§ 42 Abs. 1
Ziffer 1 KVG LSA Anwendung.
Ein
ehrenamtliches Mitglied der Vertretung verliert während der Wahlperiode sein
Mandat, wenn er auf das Mandat verzichtet; der Verzicht ist gegenüber dem
Vorsitzenden der Vertretung schriftlich zu erklären und kann mit Wirkung ab
einem bestimmten späteren Zeitpunkt erklärt werden.
Die
Mandatsniederlegung erfolgte durch Herrn Hohmann gemäß § 42 Abs. 1 Ziffer 1 KVG
LSA schriftlich und kann somit auch nicht mehr widerrufen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Aufgrund des Verzichts von
Herrn Kai Hohmann auf sein Amt als Ortsbürgermeister von Freckleben ist seine
Amtszeit, vor Ende der Wahlperiode, mit Ablauf des 06.09.2016 beendet.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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