In der Satzung
der Stadt Aschersleben vom 03.12.2015 wurde im § 7 der Umlagesatz zur Umlage
des Flächenbeitrages und des Erschwernisbeitrages der jeweiligen
Unterhaltungsverbände festgesetzt.
Für die
Ermittlung der Flächen, die nicht der Grundsteuer A unterliegen, wurde ein
durchschnittlicher Prozentsatz für alle UHV herangezogen.
Entsprechend
der Flächennutzungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder
wurde dieser Prozentsatz ermittelt und weicht geringfügig vom Umlagesatz der
UHV ab.
Aus diesem
Grund wird vorgeschlagen die Satzung zu ersetzen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
1.Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben zur
Umlage der Verbandsbeiträge
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der
Verbandsbeiträge für das Beitragsjahr 2015 der Unterhaltungsverbände
"Wipper-Weida"," Selke/Obere Bode"," Westliche
Fuhne/Ziethe" und "Untere Bode" (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung
– GUBS).
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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