Betreff
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
Vorlage
VI/0332/16
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Der Gesellschaftsvertrag der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH wurde letztmalig am19.12.2001 aktualisiert.

 

Dieser Vertragstext ist mittlerweile nicht mehr zeitgemäß. Er enthielt beispielsweise nur unzureichend  Festlegungen zur Benennung/Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern und auch einige Mitgesellschafter tragen nach der Gebietsreform neue Bezeichnungen. Außerdem ergab sich durch die Gebietsreform eine Neuverteilung der Geschäftsanteile.

 

An der Gesellschaft halten die Gesellschafter die Geschäftsanteile nunmehr wie folgt:

 

Stadt Aschersleben               19.000,00EUR

Salzlandkreis                                     12.500,00EUR

Stadt Seeland                                    11.000,00EUR

Stadt Falkenstein/Harz          7.500,00 EUR

 

Der vorliegende Gesellschaftsvertrag wurde an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Alle Änderungen bzw. Ergänzungen, sind mit den Mitgesellschaftern abgestimmt. Die Stadt Seeland und die Stadt Falkenstein/Harz haben den geänderten Gesellschaftervertrag bereits beschlossen. Die Beschlussfassung beim Mitgesellschafter Salzlandkreis soll noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Änderungen bzw. Ergänzungen erfolgten in den Paragraphen §1 (Sitz, Dauer, Geschäftsjahr), §4 (Stammkapital und Stammeinlagen), §7 und §8 (Gesellschafterversammlung), §§10, 11, 12 und 13 (Aufsichtsrat), „alt §16“ (Wirtschaftsplanung, Jahresabschluss), §20 (Auflösung der Gesellschaft), §22 (Bekanntmachungen), §23 (Salvatorische Klausel/Schlussbestimmungen) und § 24 (Sonstiges).

 

Eingefügt wurde der §14 (Geheimhaltungspflicht) und gestrichen wurde der §18 (Ausschluss von Gesellschaftern).

 

Zur besseren Darstellung wurde der Beschlussvorlage eine Lesefassung (Anlage 2) mit den gekennzeichneten Änderungen beigefügt.

 

Um Zustimmung zur Vorlage wird gebeten.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

  1. Gesellschaftsvertrag der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
  2. Lesefassung mit gekennzeichneten Änderungen

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben, die Zustimmung der Stadt Aschersleben, zu dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag zu erklären.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

    

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: