Betreff
Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge für das Beitragsjahr 2016 der Unterhaltungsverbände "Wipper-Weida", "Selke/Obere Bode", "Westliche Fuhne/Ziethe", "Untere Bode"
Vorlage
VI/0330/16
Art
Beschlussvorlage

Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben verpflichtet Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen und zu erheben sind, auf die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.

Die Ermittlung der Umlage ergibt sich aus dem jeweiligen Beitragsbescheid der Unterhaltungsverbände für das Jahr 2016.


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Oberbürgermeister

Anlagen:


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziethe“, und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS) für das Jahr 2016.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

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Dezernentin