Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des
Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die
Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die
Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT
Revision und Treuhand GmbH“ aufgestellt und erhielt am 8. Juli 2016 den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte
mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt
worden sind.
Zum Geschäftsjahr 2015:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2015 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 10.839,70 EUR aus (Vorjahr ca. 1.300 EUR). Die
Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 145 Tsd. EUR (5,1%)
und beträgt nunmehr ca. 2,99 Mio. EUR (Vorjahr 2,84 Mio. EUR).
Die aus den Vorjahren noch bestehenden „Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten“ in Höhe von ca. 274
Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung um 67 Tsd. EUR auf nunmehr 207 Tsd.
EUR reduziert werden.
Im Jahr 2015 sind Investitionen in Höhe von ca. 240 Tsd. EUR, inklusive
aktivierter Eigenleistungen getätigt worden. Hierzu zählen beispielsweise die
Fortführung der Sanierungsarbeiten (Wegebau) im Außenbereich auf dem
städtischen Friedhof „Schmidtmannstraße“ (88 Tsd. EUR) und der Bau von
pflegefreien Gemeinschaftsanlagen für Urnenpaargrabstätten (UGP) auf den 11
Ortsteilfriedhöfen und dem Friedhof „Schmidtmannstraße“ (55 Tsd. EUR).
Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr 2,3 Mio. EUR und haben
sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 108 Tsd. EUR vermindert. Dies entspricht einer
Verringerung von 4 %.
Insbesondere in den Bereichen Grünanlagen (-67 Tsd. EUR),
Straßenunterhaltung (-82 Tsd. EUR) und beim Winterdienst (-2 Tsd. EUR) waren
sinkende Umsätze zu verzeichnen.
Bei den Friedhofsgebühren (+14 Tsd. EUR) sowie den Leistungen an Dritte
(+11 Tsd. EUR) sind höhere Umsätze als im Vorjahr zu verzeichnen.
Es wurde im Geschäftsjahr 2015 so wie auch in den Vorjahren vom
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3
Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von 112 Tsd. EUR gezahlt.
Zum Jahresende 2015 verfügte der BWH über insgesamt 55 Mitarbeiter,
darunter sind 11 Gemeindearbeiter, 5 Hausmeister, 4 Saisonkräfte im Grünbereich
und auf dem Friedhof sowie 8 Angestellte. Außerdem sind 2 Auszubildende beim
BWH beschäftigt.
Letztendlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, der
Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der
Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlagen: (PDF– Datei im Ratsinformationssystem)
- Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes
- Bericht
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes 2015
des Eigenbetriebes „Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.
- Das
Jahresergebnis in Höhe von 10.839,70 EUR wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
- Der
Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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