Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2015 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH " Vorharzer Heimstätte"
Vorlage
VI/0316/16
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 13.650 EUR (entspricht 17,33 % Anteil am Stammkapital) Mitgesellschafterin der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ mit Sitz in Nachterstedt.

 

Den Gesellschaftern obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum 31.12.2015 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH". Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 26. Februar 2016 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2015:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag 31.12.2015 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 216,12 EUR aus (im Vorjahr Jahresüberschuss 42,7 Tsd. EUR).

 

Beeinflusst wurde das Jahresergebnis von einem positiven neutralen Ergebnis in Höhe von 281 Tsd. EUR, welches sich aus den Zuschreibungen zum Anlagevermögen in Höhe von 243 Tsd. EUR und dem Saldo der Abrissförderung bzw. Abrissaufwendungen (38 Tsd. EUR) ergab.

 

Der Leerstand verringerte sich aufgrund eines positiven Saldos von Neuvermietungen zu Kündigungen, erstmals seit längerer Zeit um 1,8% und beträgt nunmehr 141 WE. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 20,5 % des Gesamtbestandes. Der Leerstand ist trotzdem sehr hoch und ist aufgrund der demografischen Entwicklung in der Region, speziell auch in der Seelandregion, ein ernstzunehmendes Problem. Hoffnung knüpft die Gesellschaft an die stetige Produktionserweiterung der Firma Novelis am Standort Nachterstedt, bei der mehrere hundert neue Arbeitsplätze entstehen. Darüber hinaus bietet die Unterbringung von Flüchtlingen ebenfalls Möglichkeiten, dem Leerstand zu begegnen. Die Gesellschaft hat 12 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen an den Landkreis vermietet.

 

Außerdem besteht nach wie vor ein verhaltener Optimismus für die touristische Nutzung des Concordiasees und damit verbunden, die Möglichkeit der Vermietung von Ferienwohnungen für potenzielle Gäste.

 

Die Gesellschaft hat 2012 und 2013 ein Sanierungskonzept erarbeiten lassen und mit den Banken und den Gesellschaftern einen Schuldenschnitt verhandelt.

 

Außerdem hat die Stadt Aschersleben am 17. April 2013 den Beschluss (Nr. 484/13) gefasst, auf die Erstattung der Zins- und Tilgungsleistungen für das der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt 592.138,67 Euro zu verzichten.

 

Mit der Umsetzung des Sanierungskonzeptes konnte die Vermögens,- Finanz- und Ertragslage stabilisiert werden. Vom Wirtschaftsprüfer wurde bestätigt, dass die Gesellschaft in der Lage war, 2015 und auch bis zum Ende der Prüfung, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

 

Für den Zeitraum bis 2019 ist aus Sicht der Wirtschaftsprüfer die Zahlungsfähigkeit unter den Prämissen des fortgeschriebenen Sanierungskonzeptes grundsätzlich gewährleistet. Die Finanzlage bleibt jedoch weiterhin angespannt.

 

Ab 2020 ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bei Umsetzung der Planungsprämissen, insbesondere der Instandhaltungskosten, nur gewährleistet, wenn es gelingt, die Kapitaldienstbelastung ab 2018 auf maximal 5% pro Jahr zu begrenzen. Die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere die Liquiditätsausstattung und Ertragskraft der Gesellschaft, wird in künftigen Jahren maßgeblich durch die Mietpreisentwicklung sowie die Entwicklung des Leerstandes beeinflusst.

 

Grundsätzlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF-Datei im Ratsinformationssystem)

 

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „GÖKEN POLLAK und PARTNER Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2015 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“,

 

a)         den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festzustellen,

b)         den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten und

c)         dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 216,12 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

       

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: