Die Ernennung des Kameraden Matthias Meyer unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, nachdem die Amtszeit des
bisherigen Ortswehrleiters abgelaufen ist.
Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Matthias Meyer in seiner Funktion
als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schackstedt durch die Kameraden der
Einsatzabteilung bestätigt.
Seither übt der Kamerad Matthias Meyer die Funktion im Rahmen der
Beauftragung aus.
Mit dem erfolgreichen Bestehen des Lehrganges „Leiter einer Feuerwehr“
kann nun die Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer
von 6 Jahren erfolgen.
Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der
Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören. Seitens des Kreisbrandmeisters wurde
der Ernennung des Kameraden aus fachlicher Sicht zugestimmt.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Matthias Meyer, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Schackstedt mit Wirkung ab 01.07.2016, für
die Dauer von 6 Jahren.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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