Betreff
Abberufung und Bestellung eines Beschäftigtenvertreters für den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR)
Vorlage
VI/0292/16
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 5 der Anstaltssatzung sind zwei Beschäftigtenvertreter für den Verwaltungsrat zu bestellen. Diese nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil. Nach § 5 Absatz 4 der Anstaltssatzung erfolgt die Bestellung der Beschäftigtenvertreter durch  den Stadtrat der Stadt Aschersleben für fünf Jahre.

 

Durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Herrn Frank Messinger und der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) zum 29.02.2016, kann Herr Frank Messinger ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Beschäftigtenvertreter im Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) tätig sein.

 

Vom Personalrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) wurde in der Personalratssitzung am 28.04.2016 Frau Luisa Töpel als Beschäftigtenvertreter und Nachfolger für Herrn Messinger im Verwaltungsrat benannt.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlage

Vorschlag des Personalrates der Aschersleber Kulturanstalt (AöR)


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

  1. Herr Frank Messinger wird zum 29.02.2016 , 24.00 Uhr als Beschäftigtenvertreter für den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) abberufen.

 

  1. Frau Luisa Töpel wird mit Wirkung zum 24.06.2016, 00.00 Uhr als Beschäftigtenvertreterin für den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) bestellt.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

  

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: