Betreff
Entscheidung über Spendenannahmen
Vorlage
VI/0282/16
Aktenzeichen
D I/schnw-au
Art
Beschlussvorlage

 

1.             Die Boutique Big-Men Aschersleben hat dem Bereich Gleichstellung am 23.11.2015 eine Sachspende in Form diverser Herrenoberbekleidung zukommen lassen. Der Wert dieser Sachspende beläuft sich auf 1.621,00 Euro. Mit dieser Zuwendung sollen hilfsbedürftige Menschen im Rahmen der Ascherslebener Weihnachtsbörse am 25.11.2015 unterstützt werden.

 

2.             Die Modeboutique Strobel Aschersleben hat dem Bereich Gleichstellung am 23.11.2015 eine Sachspende in Form diverser Damenoberbekleidung zukommen lassen. Der Wert dieser Sachspende beläuft sich auf 1.343,65 Euro. Mit dieser Zuwendung sollen hilfsbedürftige Menschen im Rahmen der Ascherslebener Weihnachtsbörse am 25.11.2015 unterstützt werden.

 

3.      Der Wirtschaftsclub Aschersleben e.V. möchte die Durchführung des gemeinnützigen Projekts „Internationales Sommeratelier“ für das Jahr 2016 mit einer Spende in Höhe von 3.500,00 Euro unterstützen.

 

4.      Die Galerie EIGEN + ART GmbH & Co. KG (Auguststraße 26, 10117 Berlin) möchte die Durchführung des gemeinnützigen Projekts „Internationales Sommeratelier“ für das Jahr 2016 mit einer Spende in Höhe von 2.500,00 Euro unterstützen.

 

5.      Die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH möchte die Arbeit der Kreativwerkstatt für das Schuljahr 2016/17 mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 3.000,00 Euro über den Abschluss einer Sponsoringvereinbarung unterstützen.

 

Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Sachspende für die Weihnachtsbörse in Höhe von 1.621,00 Euro.

 

2.              Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Sachspende für die Weihnachtsbörse in Höhe von 1.343,65 Euro.

 

3.              Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende des Wirtschaftsclubs Aschersleben e.V. für die Durchführung Internationalen Sommeratelier 2016 in Höhe von 3.500,00 Euro.

 

4.              Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende der Galerie EIGEN + ART GmbH & Co. KG für die Durchführung Internationalen Sommeratelier 2016 in Höhe von 2.500,00 Euro.

 

5.              Der Finanz- und Verwaltungsausschuss ermächtigt den Oberbürgermeister, die in der Anlage beigefügte Sponsoringvereinbarung mit der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zu unterzeichnen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: