1.
Die
Boutique Big-Men Aschersleben hat dem Bereich Gleichstellung am 23.11.2015 eine
Sachspende in Form diverser Herrenoberbekleidung zukommen lassen. Der Wert
dieser Sachspende beläuft sich auf 1.621,00 Euro. Mit dieser Zuwendung sollen
hilfsbedürftige Menschen im Rahmen der Ascherslebener Weihnachtsbörse am
25.11.2015 unterstützt werden.
2.
Die
Modeboutique Strobel Aschersleben hat dem Bereich Gleichstellung am 23.11.2015
eine Sachspende in Form diverser Damenoberbekleidung zukommen lassen. Der Wert
dieser Sachspende beläuft sich auf 1.343,65 Euro. Mit dieser Zuwendung sollen
hilfsbedürftige Menschen im Rahmen der Ascherslebener Weihnachtsbörse am
25.11.2015 unterstützt werden.
3. Der Wirtschaftsclub Aschersleben e.V.
möchte die Durchführung des gemeinnützigen Projekts „Internationales
Sommeratelier“ für das Jahr 2016 mit einer Spende in Höhe von 3.500,00 Euro
unterstützen.
4. Die Galerie EIGEN + ART GmbH & Co. KG
(Auguststraße 26, 10117 Berlin) möchte die Durchführung des gemeinnützigen
Projekts „Internationales Sommeratelier“ für das Jahr 2016 mit einer Spende in
Höhe von 2.500,00 Euro unterstützen.
5. Die Ascherslebener Gebäude- und
Wohnungsgesellschaft mbH möchte die Arbeit der Kreativwerkstatt für das
Schuljahr 2016/17 mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 3.000,00 Euro
über den Abschluss einer Sponsoringvereinbarung unterstützen.
Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.
Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.
Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.
Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Sachspende für die Weihnachtsbörse in Höhe von 1.621,00 Euro.
2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Sachspende für die Weihnachtsbörse in Höhe von 1.343,65 Euro.
3. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende des Wirtschaftsclubs Aschersleben e.V. für die Durchführung Internationalen Sommeratelier 2016 in Höhe von 3.500,00 Euro.
4. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende der Galerie EIGEN + ART GmbH & Co. KG für die Durchführung Internationalen Sommeratelier 2016 in Höhe von 2.500,00 Euro.
5. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss ermächtigt den Oberbürgermeister, die in der Anlage beigefügte Sponsoringvereinbarung mit der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zu unterzeichnen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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