Betreff
Satzung der Stadt Aschersleben zum Schutz von Bäumen und Hecken (Baumschutzsatzung)
Vorlage
VI/0281/16
Art
Beschlussvorlage

Begründung/Erläuterung:

Die derzeit gültige Baumschutzsatzung wurde bereits am 22.01.2003 vom Stadtrat der Stadt Aschersleben beschlossen.

Im Wesentlichen begründet sich die Notwendigkeit einer neuen Baumschutzsatzung durch die Eingemeindung der 11 Ortsteile.

Darüber hinaus ist es wegen verschiedener Änderungen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erforderlich, die Baumschutzsatzung an die geltende Rechtslage anzupassen.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

Baumschutzsatzung mit Anlagen 1 und 2


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zum Schutz von Bäumen und Hecken (Baumschutzsatzung).


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: