Ziele
der Kooperationsvereinbarung
In der Sitzung des Stadtrates der
Stadt Aschersleben am 08.05.2013 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen
den Städten Seeland, Falkenstein/Harz und Aschersleben beschlossen. Diese
Vereinbarung ist am 01.06.2013 in Kraft getreten.
Ziel der Vereinbarung ist es unter
anderem, das im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet vorhandene Entwicklungspotenzial
der Städte Seeland, Falkenstein/Harz und Aschersleben nicht nur zu sichern,
sondern auch zu qualifizieren und auszubauen und dabei die vielfältigen
Verflechtungsbeziehungen zwischen den Städten auf eine vertragliche Grundlage
zu stellen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Funktionen der Stadt
Aschersleben als Mittelzentrum, der Stadt Falkenstein/Harz als Bindeglied zum
Harz und als bedeutendes touristisches Ziel im Harz sowie der Stadt
Seeland als Tourismus-, Gewerbe- und Wissenschaftsstandort.
Die Kooperationsvereinbarung ist
bereits eine Vielzahl konkreter praktischer Auswirkungen, die im Rahmen der
alljährlichen Vorstellung der Ziele im Stadtrat der Stadt Aschersleben
vorgestellt werden.
Erweiterung
der Kooperationsvereinbarung
Die Vereinbarung wurde auch in der
Öffentlichkeit positiv zur Kenntnis genommen und seit dem Juni 2015 gibt es
Gespräche mit der Stadt Arnstein über die Aufnahme in die bestehende Kooperationsvereinbarung.
Die Stadt Arnstein ist ein
Bindeglied zum Mansfelder Land und ein Tourismusstandort mit der
Forschungsstätte für Frühromantik und dem Novalismuseum, die das bisherige
Vertragsgebiet sinnvoll ergänzen und nach Süden hin abrunden würde.
Jede Kommune hat Stärken, die für
die jeweils andere Kommune von Nutzen sein können. Diese Synergieeffekte
stärken die Region über Kreisgrenzen hinweg und nützen auch den Bürgern in
Aschersleben, Falkenstein/Harz, Seeland und Arnstein. Vor dem Hintergrund
rückläufiger Einwohnerzahlen, enger werdender finanzieller Spielräume ist es
sinnvoll, die Kräfte der Städte zu bündeln.
Aschersleben (Salzlandkreis) besteht
aus der Kernstadt und elf Ortsteilen. Falkenstein/Harz (Harzkreis) besteht aus
sieben, Seeland (Salzlandkreis) aus sechs Ortsteilen und Arnstein (Landkreis
Mansfeld-Südharz) aus zwölf Ortschaften.
Das im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet
vorhandene Entwicklungspotenzial der nun vier Vertragspartner soll auf einer
vertraglichen Grundlage gefestigt, qualifiziert und ausgebaut werden.
Ziel des erweiterten Städteverbundes
ist es auch weiterhin, die wichtige Funktion der Stadt Aschersleben als Mittelzentrum langfristig zu sichern und zu
stärken. Gleichzeitig soll die Funktion der Stadt Falkenstein/Harz als Bindeglied zum Harz und als bedeutendes
touristisches Ziel, aber auch als Gewerbe- und Wirtschaftsstandort ausgebaut
und zum Wohle der Vertragspartner weiterentwickelt werden. Das Gleiche gilt für
die Stadt Seeland als Tourismus-,
Gewerbe- sowie Wissenschafts- und Forschungsstandort und für die Stadt Arnstein als Bindeglied zum Mansfelder
Land sowie als Tourismusstandort und als Standort der Forschungsstätte für
Frühromantik und des Novalismuseums den Städteverbund.
Die Stabilisierung der grundzentralen
Versorgungseinrichtungen in den derzeit zwei Grundzentren ist für die
Vertragspartner ebenfalls von besonderer Bedeutung.
Änderungen
der Kooperationsvereinbarung
Der Vertragstext wurde in der
Präambel sowie in den §§ 1 und 2 um die Stadt Arnstein ergänzt. Das Wappen der
Stadt Seeland wurde ausgetauscht und ein neutrales Wappensymbol für die Stadt
Arnstein ergänzt.
Des Weiteren wurden in den §§ 1 und
2 des Vertrages Regelungen zur
Stabilisierung der grundzentralen Versorgungseinrichtungen der derzeitigen
Grundzentren Ermsleben und Hoym
aufgenommen.
In § 3 Ziffer 7 des Vertrages wurde
als ein erstes verbindendes Kooperationsprojekt die geplante touristische
Radtour „Burgen- und Seenradweg“ aufgenommen. In Ziffer 10 des § 3 wurde der
Verwaltungsbereich „Bauwirtschaftshof“ neu aufgenommen. Im Übrigen sind die
Handlungsbereiche der Vereinbarung (§ 3), in denen die Vertragsparteien
vertrauensvoll zusammenarbeiten, unverändert geblieben. Es handelt sich um
folgende Bereiche:
1.
Siedlungsentwicklung
2.
Bildung
und Ausbildung
3.
Jugend-,
Sport- und Freizeiteinrichtungen
4.
Gesundheitsversorgung
5.
Wirtschaft
6.
Einzelhandel
7.
Tourismus
8.
Kultur
9.
Verkehr
10.
Kommunalverwaltung
In § 4 des Vertrages wurde ergänzt,
dass der Wortlaut der Vereinbarung auf den jeweiligen Internetpräsentationen
veröffentlicht werden kann.
Bei der Vereinbarung zur
Zusammenarbeit handelt es sich auch weiterhin um eine Willensbekundung der
Vertragsparteien, die keine unmittelbaren Verpflichtungen der
vertragschließenden Städte nach sich ziehen.
Zur besseren
Lesbarkeit wurde der Vertragstext (Anlage
1) insgesamt überarbeitet. Dieser soll in dieser kompletten Neufassung
beschlossen werden.
Um die
vorgenommenen Änderungen am Vertragstext aus dem Jahr 2013 nachvollziehen zu
können, ist in der Anlage 2 die Kooperationsvereinbarung vom 01.06.2013 mit farbiger
Darstellung der Änderungen beigefügt.
Die Stadträte der Stadt Aschersleben
wurden im Ausschuss für Kommunale Beziehungen bzw. jetzt im Ausschuss für
Recht, Ordnung und Kommunales regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen der
Verhandlungen unterrichtet.
Die nun vorliegende
Kooperationsvereinbarung wurde inhaltlich zwischen dem Oberbürgermeister und
den Bürgermeistern am 21.03.2016 abschließend beraten.
Diese
Kooperationsvereinbarung wird in allen vier beteiligten Städten mit dem
gleichen Wortlaut in die jeweiligen Stadtratssitzungen eingebracht.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit
zwischen den Städten Aschersleben, Falkenstein/Harz, Seeland und Arnstein
- Kooperationsvereinbarung vom 01.06.2013 mit
farbiger Darstellung der Änderungen
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird
ermächtigt, die in der Anlage 1 beigefügte „Kooperations-vereinbarung zur
Zusammenarbeit zwischen den Städten Aschersleben, Falkenstein/Harz, Seeland und
Arnstein zu unterzeichnen
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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