Betreff
Überplanmäßige Auszahlung Ersatzneubau BW 7-Brücke "Über den Brücken" in Aschersleben
Vorlage
VI/0273/16
Art
Beschlussvorlage

Das vorhandene Brückenbauwerk wurde im Jahr 2013 auf seinen Zustand im Rahmen der turnusmäßigen Hauptprüfung überprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung wurden Schäden am Bauwerk erkannt, die eine Standsicherheit und damit verbundene dauerhafte Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleisten können. Insbesondere ist hier der Verlust der Tragfähigkeit des Bauwerks durch Korrosion verbunden mit einem Querschnittsverlust der konstruktiven Betonstahlbewehrung zu verzeichnen. Die Ursache für die Korrosion des Bewehrungsstahls sind Fehlstellen bzw. offene Schadstellen im Beton die eine unzureichende Betonüberdeckung des Stahls hervorrufen und diesen ungeschützt Luftsauerstoff und Feuchte aussetzen. Damit verliert das Bauwerk seine erforderlichen Zugfestigkeitswerte, welche gravierend für die Tragfähigkeit des Betons notwendig sind. Dieser Prozeß hat sich über Jahre hinweg am gesamten Bauwerk vollzogen, sodas hier nur ein Ersatzbauwerk Abhilfe schaffen kann.    

Die Stadt Aschersleben hat im Februar 2016 den Ersatzneubau der Brücke „Über den Brücken“ in Aschersleben öffentlich ausgeschrieben. Grundlage der Ausschreibung war eine Kosten-berechnung vom 22.01.2016 nach aktuellem Standardleistungskatalog des Landes Sachsen Anhalt aus dem Jahr 2014. Insgesamt 16 Firmen haben die Ausschreibung angefordert, jedoch nur 4 Firmen haben ein Angebot zur Submission abgegeben. Ursache dafür könnte ein momentanes Überangebot an gleichartigen Ausschreibungen für Bauleistungen in Sachsen Anhalt sein. Auf jeden Fall ist erkennbar, das insgesamt die im Wettbewerb erzielten Baupreise um ca. 20% über den Preisen des v. g. Standardleistungskatalog liegen. 

Damit verbunden ergibt sich eine Unterdeckung der geplanten Kosten für die Baumaßnahme Ersatzneubau „Über den Brücken“ zu den eingegangenen Angeboten des Wettbewerbs.

Konkret bedeutet dies für das Vorhaben, das eine Finanzierungslücke in der Gesamtfinanzierung von 200.000 EUR besteht. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf kann nur über eine überplanmäßige Auszahlung gedeckt werden.

 

Die Stadt stellte am  25.06.2015 den Antrag an den Salzlandkreis das Bauvorhaben Ersatzneubau BW 7- Brücke "Über den Brücken" in das  Mehrjahresprogramms 2015 – 2019, nach dem §3 Abs. 1 Entflechtungsgesetz in Verbindung mit dem Gesetz zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus aufzunehmen. Mit Schreiben vom 04.07.2015 bestätigte der Salzlandkreis die Förderung des Bauvorhabens über das v. g. Mehrjahresprogramms 2015 – 2019.

Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde von Fördermittelgeber bestätigt. Mit den vorbereitenden Arbeiten (Baumfällung und Herstellung der Umleitungsstrecke) zur Brückenbaumaßnahme wurde planmäßig begonnen.

Die Stadt Aschersleben wird die o. g. Mehrkosten beim Salzlandkreis zur nachträglichen Erhöhung der Fördermittelzuwendung anmelden.

 

Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 200.000 EUR für das Jahr 2016 soll aus der Buchungsstelle „Hochbaumaßnahmen  Feuerwehr Drohndorf / Freckleben“ (Buchungsstelle 1.2.6.20/1044.7851088) bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 


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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die überplanmäßige Auszahlung in der Buchungsstelle 5.4.1.10/2028.7852000 Ersatzneubau Brücke "Über den Brücken" in Aschersleben in Höhe von 200.000,00 EUR.

 

  1. Die erforderlichen Finanzmittel zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 200.000 EUR für das Jahr 2016 werden aus der Buchungsstelle „Hochbaumaßnahmen  Feuerwehr Drohndorf / Freckleben“ (Buchungsstelle 1.2.6.20/1044.7851088) bereitgestellt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

5.4.1.10/2028.785 2000

     

 

 

     

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

5.4.1.10/2028.6811000

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

     200.000,00 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

1.2.6.20/1044.7851088

2016        381,5 TEUR

2017(VE) 300,0 TEUR

     

 

 

 

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: