Das vorhandene
Brückenbauwerk wurde im Jahr 2013 auf seinen Zustand im Rahmen der
turnusmäßigen Hauptprüfung überprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung wurden Schäden
am Bauwerk erkannt, die eine Standsicherheit und damit verbundene dauerhafte
Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleisten können. Insbesondere ist hier der
Verlust der Tragfähigkeit des Bauwerks durch Korrosion verbunden mit einem
Querschnittsverlust der konstruktiven Betonstahlbewehrung zu verzeichnen. Die Ursache für die Korrosion des
Bewehrungsstahls sind Fehlstellen bzw. offene Schadstellen im Beton die eine
unzureichende Betonüberdeckung des Stahls hervorrufen und diesen ungeschützt
Luftsauerstoff und Feuchte aussetzen. Damit verliert das Bauwerk seine
erforderlichen Zugfestigkeitswerte, welche gravierend für die Tragfähigkeit des Betons notwendig sind. Dieser Prozeß hat sich über Jahre hinweg am
gesamten Bauwerk vollzogen, sodas hier nur ein Ersatzbauwerk Abhilfe schaffen
kann.
Die Stadt
Aschersleben hat im Februar 2016 den Ersatzneubau der Brücke „Über den Brücken“
in Aschersleben öffentlich ausgeschrieben. Grundlage der Ausschreibung war eine
Kosten-berechnung vom 22.01.2016 nach aktuellem Standardleistungskatalog des
Landes Sachsen Anhalt aus dem Jahr 2014. Insgesamt 16 Firmen haben die
Ausschreibung angefordert, jedoch nur 4 Firmen haben ein Angebot zur Submission
abgegeben. Ursache dafür könnte ein momentanes Überangebot an gleichartigen
Ausschreibungen für Bauleistungen in Sachsen Anhalt sein. Auf jeden Fall ist
erkennbar, das insgesamt die im Wettbewerb erzielten Baupreise um ca. 20% über
den Preisen des v. g. Standardleistungskatalog liegen.
Damit
verbunden ergibt sich eine Unterdeckung der geplanten Kosten für die
Baumaßnahme Ersatzneubau „Über den Brücken“ zu den eingegangenen Angeboten des Wettbewerbs.
Konkret bedeutet
dies für das Vorhaben, das eine Finanzierungslücke in der Gesamtfinanzierung von
200.000 EUR besteht. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf kann nur über eine
überplanmäßige Auszahlung gedeckt werden.
Die Stadt
stellte am 25.06.2015 den Antrag an den
Salzlandkreis das Bauvorhaben Ersatzneubau BW 7- Brücke "Über den Brücken" in
das Mehrjahresprogramms 2015 – 2019,
nach dem §3 Abs. 1 Entflechtungsgesetz in Verbindung mit dem Gesetz zur
Finanzierung des kommunalen Straßenbaus aufzunehmen. Mit Schreiben vom
04.07.2015 bestätigte der Salzlandkreis die Förderung des Bauvorhabens über das
v. g. Mehrjahresprogramms 2015 – 2019.
Der vorzeitige
Maßnahmebeginn wurde von Fördermittelgeber bestätigt. Mit den vorbereitenden
Arbeiten (Baumfällung und Herstellung der Umleitungsstrecke) zur
Brückenbaumaßnahme wurde planmäßig begonnen.
Die Stadt
Aschersleben wird die o. g. Mehrkosten beim Salzlandkreis zur nachträglichen
Erhöhung der Fördermittelzuwendung anmelden.
Die
erforderliche Deckung der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 200.000 EUR
für das Jahr 2016 soll aus der Buchungsstelle „Hochbaumaßnahmen Feuerwehr Drohndorf / Freckleben“
(Buchungsstelle 1.2.6.20/1044.7851088) bereitgestellt werden.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- Die überplanmäßige Auszahlung in der
Buchungsstelle 5.4.1.10/2028.7852000 Ersatzneubau
Brücke "Über den Brücken" in
Aschersleben in Höhe von 200.000,00 EUR.
- Die
erforderlichen Finanzmittel zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung in
Höhe von 200.000 EUR für das Jahr 2016 werden aus der Buchungsstelle „Hochbaumaßnahmen Feuerwehr Drohndorf / Freckleben“
(Buchungsstelle 1.2.6.20/1044.7851088)
bereitgestellt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
|
|||||||||||||||||||
|
|
5.4.1.10/2028.785
2000 |
|||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle 5.4.1.10/2028.6811000 |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur
Deckung werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle 1.2.6.20/1044.7851088 2016 381,5 TEUR 2017(VE)
300,0 TEUR |
||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung
im Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||