Der
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der
Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen
Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG)
verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.
Bestandteile
des Wirtschaftsplanes sind der Erfolgsplan, der Vermögensplan, der Finanzplan,
der
Investitionsplan und die Stellenübersicht.
Übereinstimmend
mit dem Runderlass des Ministeriums des Innern vom September 1999 obliegt die
Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist
gemäß §16 KVG LSA dem Haushaltsplan der
Gemeinde beizufügen.
Für den Wirtschaftsplan 2016 haben sich Änderungen an der Erfolgsplanung
und der Stellenübersicht ergeben, die zum Zeitpunkt der Erstellung des
Wirtschaftsplanes noch nicht bekannt waren und somit nicht berücksichtigt
werden konnten.
Grund ist der
Abschluss eines Pflegevertrages mit der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft
mbH ab Juli 2016.
Zur
Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Vorbericht hinzugefügt.
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Oberbürgermeister
Anlage: 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 des BWH
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Dem
Erfolgsplan 2016 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.155.700 Euro
zugestimmt.
2.
Dem
Vermögensplan 2016 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 266.435 Euro
zugestimmt.
3.
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2016 wird auf 250.000
Euro festgesetzt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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