Betreff
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)
Vorlage
VI/0266/16
Art
Beschlussvorlage

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind der Erfolgsplan, der Vermögensplan, der Finanzplan,

der Investitionsplan und die Stellenübersicht.

 

Übereinstimmend mit dem Runderlass des Ministeriums des Innern vom September 1999 obliegt die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist gemäß  §16 KVG LSA dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

 

Für den Wirtschaftsplan 2016 haben sich Änderungen an der Erfolgsplanung und der Stellenübersicht ergeben, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes noch nicht bekannt waren und somit nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Grund ist der Abschluss eines Pflegevertrages mit der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH ab Juli 2016.

 

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Vorbericht hinzugefügt.

 

 


 

 

_.________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage: 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 des BWH

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Dem Erfolgsplan 2016 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.155.700 Euro zugestimmt.

2.      Dem Vermögensplan 2016 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 266.435 Euro zugestimmt.

3.      Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2016 wird auf 250.000 Euro festgesetzt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: