Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Vorlage
VI/0260/16
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Mit Wirkung zum November 2015 ist das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außer Kraft getreten.

Seit diesem Zeitpunkt gelten im Lande Sachsen-Anhalt die Regelungen des Bundesmeldegesetzes.

Da § 1 Abs. 4 Buchstabe a) der Zweitwohnungssteuersatzung noch auf das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt verweist, ist die Satzung daher entsprechend abzuändern.

Es wird um Zustimmung zur Vorlage gebeten.


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Oberbürgermeister

Anlage


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: