Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Vorlage
VI/0260/16
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Mit Wirkung zum November 2015 ist das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außer Kraft getreten.

 

Seit diesem Zeitpunkt gelten im Lande Sachsen-Anhalt die Regelungen des Bundesmeldegesetzes.

 

Da § 1 Abs. 4 Buchstabe a) der Zweitwohnungssteuersatzung noch auf das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt verweist, ist die Satzung daher entsprechend abzuändern.

 

Es wird um Zustimmung zur Vorlage gebeten.


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: