Betreff
Überplanmäßige Auszahlung Ersatzneubau BW 7 - Brücke "Über den Brücken" in Aschersleben
Vorlage
VI/0256/16
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben plant den Ersatzneubau der Bücke „Über den Brücken“ in Aschersleben. Im Jahr 2013 wurde der Bauwerkszustand durch eine turnusmäßige Hauptprüfung ermittelt. Diese Prüfung ergab die Zustandsnote 3,5, die für ein Bauwerk mit einem ungenügendem Bauwerkszustand nach der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) vergeben wird.

Der Zustand des Bauwerkes ist durch Schäden an der Plattenunterseite des Überbaues gekennzeichnet. Großflächige Betonabplatzungen haben zur Folge, dass die Bewehrung frei liegt und bereits stark korrodiert ist. Der Korrosionsprozess geht ein her mit dem Querschnittsverlust der Bewehrung und bedeutet schließlich auch den Verlust der Tragfähigkeit des Überbaus.

Die Schadensbilder lassen auf eine nicht mehr funktionierende Bauwerksabdichtung und eine zu geringe Betondeckung sowie eine schlechte Qualität der Betone schließen.

Zur Beurteilung der statischen Tragfähigkeit wurde eine statische Nachrechnung der Brücke durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die planmäßige Tragfähigkeit des Brückenüberbaues nicht mehr gegeben ist. Gleichzeitig wurde für einen befristeten Weiterbetrieb eine Begrenzung der Brückentragfähigkeit auf 10t vorgegeben. Die derzeitige Ausschilderung der Brückentragfähigkeit auf 16t wurde mit dem Prüfer unter der Bedingung vereinbart, dass eine vierteljährliche Sonderprüfung am Bauwerk stattfindet.

Auf Grund der ständig weiter verschlechternden Bausubstanz ist einzig ein Ersatzneubau wirtschaftlich vertretbar.

Der Ersatzneubau wurde für die Aufnahme in das Fördermittelprogramm gemäß Entflechtungsgesetz/Verkehr beim Salzlandkreis für die Jahre 2015/2016 angemeldet.

Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden im August 2015 Gesamtkosten von 898.900,00 EUR ermittelt. Diese Planung beinhaltet das Bauende für den Straßenbau im Hohlweg an der Grünfläche vor dem Flurstück 26.

Am 02.12.2015 wurde durch den Stadtrat der Beschluss zur Vorlage Nr. VI/0233/15 zum Ankauf des Grundstück Baumgartenstraße 1 (Flurstück 26) gefasst.

Auf Grund der neuen Situation ist die Stadt nunmehr in der Lage im Zuge des Bauvorhabens die vorzufindende Engstelle zu beseitigen. Dazu muss das geplante Bauende der Entwurfsplanung im Hohlweg um ca. 40 m in Richtung Süden verschoben werden.

Die zusätzlichen Kosten für diese Erweiterung incl. der Abrisskosten für das auf dem Grundstück stehende Gebäude sind nicht Bestandteil der im Haushalt eingestellten Mittel für den Ersatzneubau des Bauwerks. Auf  Grund der vorgenannten Sachlage ergibt sich eine Lücke in der Gesamtfinanzierung von 100.000 EUR (Kostenschätzung).

Es besteht daher die Notwendigkeit, dass die Stadt Aschersleben zur Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens, den sich ergebenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf, über den Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung zu sichern.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 100.000 EUR für das Jahr 2016 sollen aus der Buchungsstelle „Hochbaumaßnahmen  Feuerwehr Drohndorf / Freckleben“ (Buchungsstelle 1.2.6.20/1044.7851088) bereitgestellt werden. Für diese Baumaßnahme entschied der Stadtrat am 28.10.2015 die Variante 1 Sanierung des jetzigen Feuerwehrgerätehauses am Standort Wasserteich in der Ortschaft Drohndorf umzusetzen. Der Investitionsbedarf dieser Variante wurde mit 517.300 EUR geschätzt.

Derzeit wird an der Aufgabenstellung für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses gearbeitet. Das Bauvorhaben soll in den Jahren 2016/2017 realisiert werden. Ziel ist es, im Mai 2016 den Bauantrag einzureichen, so dass noch in diesem Jahr der Baustart erfolgen kann.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Die überplanmäßige Auszahlung in der Buchungsstelle 1.2.6.20/1044.7851088 Ersatzneubau Brücke "Über den Brücken" in Aschersleben in Höhe von 100.000,00 EUR.

 

  1. Die erforderlichen Haushaltmittel zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 100.000 EUR für das Jahr 2016 sollen aus der Buchungsstelle „Hochbaumaßnahmen  Feuerwehr Drohndorf / Freckleben“ (Buchungsstelle 1.2.6.20/1044.7851088) bereitgestellt werden.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle: 5.4.1.10/2028.7852088

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle: 5.4.1.10/2028.6811000

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

     100.000,00  EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle : 1.2.6.20/1044.7851088

2016        381,5 TEUR

2017(VE) 300,0 TEUR

 

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: