Bezüglich des in § 4 der Haushaltssatzung
festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 28.000.000 Euro
hat die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises in Höhe von 22.635.000 Euro die
Genehmigung erteilt und in Höhe von 5.365.000 Euro versagt.
Da der
Liquiditätskreditrahmen nicht in der ursprünglich geplanten Höhe genehmigt
worden ist, ist insoweit ein Beitrittsbeschluss des Stadtrates erforderlich, um
die Haushaltssatzung 2016 rechtswirksam werden zu lassen.
Da die Einschränkung des Liquiditätskreditrahmens
keine Auswirkungen auf die geplanten Investitionsmaßnahmen sowie die
konsumtiven Ausgaben hat, wird empfohlen, der Verfügung beizutreten.
.
_________________
Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Aschersleben tritt der Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises vom 14. 01. 2016, Az.: 10.15.2.01.00-Ma, zur Haushaltssatzung 2016 der Stadt Aschersleben bei.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur
Deckung werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung
im Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||