Betreff
Beitritt zur Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises zur Haushaltssatzung 2016
Vorlage
VI/0254/16
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

 

Mit der in Kopie beigefügten Verfügung vom 14. 01. 2016 hat die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung der Haushaltssatzung 2015 abgesehen.

 

Bezüglich des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 28.000.000 Euro hat die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises in Höhe von 22.635.000 Euro die Genehmigung erteilt und in Höhe von 5.365.000 Euro versagt.

 

Da der Liquiditätskreditrahmen nicht in der ursprünglich geplanten Höhe genehmigt worden ist, ist insoweit ein Beitrittsbeschluss des Stadtrates erforderlich, um die Haushaltssatzung 2016 rechtswirksam werden zu lassen.

 

Da die Einschränkung des Liquiditätskreditrahmens keine Auswirkungen auf die geplanten Investitionsmaßnahmen sowie die konsumtiven Ausgaben hat, wird empfohlen, der Verfügung beizutreten.


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Aschersleben tritt der Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises vom 14. 01. 2016, Az.: 10.15.2.01.00-Ma, zur Haushaltssatzung 2016 der Stadt Aschersleben bei.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: