Die
Salzlandsparkasse hat mit Schreiben vom 08. September 2015 mitgeteilt, dass sie
die Grundschule Luisenschule mit einem Betrag in Höhe von 1.500 EUR
unterstützt. Diese Spende soll für den Kauf von einem Sonnensegel und
Sitzmöglichkeiten für die neu errichtete Terrasse Verwendung finden. Da das
zuständige Finanzamt mitgeteilt hat, dass nur eine vom Schulträger ausgestellte
Spendenbestätigung akzeptiert wird, ist die Spende bei der Stadt Aschersleben
eingegangen und von ihr anzunehmen.
Mit
dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Nach
§ 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen.
Die
Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.
Über
die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.
Abweichend
hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung
bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen
beschließenden Ausschuss übertragen.
Gemäß
§ 6 Abs.3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz-
und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren
Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.
Die
nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass
über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52
Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar.
Die
Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an
die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot)
mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz-
und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende für die Grundschule
Luisenschule in Höhe von 1.500 EUR.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
Herr
Schütze |
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