Betreff
Jahresabschluss zum 31.12. 2014 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH "Vorharzer Heimstätte"
Vorlage
VI/0204/15
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 13.650 EUR (entspricht 17,33 % Anteil am Stammkapital) Mitgesellschafterin der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ mit Sitz in Nachterstedt.

 

Den Gesellschaftern obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum 31.12.2014 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH". Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 12. Juni 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2014:

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag 31.12.2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von 42,7 Tsd. EUR aus (im Vorjahr Jahresüberschuss 5,34 Mio. EUR).

 

Der relativ hohe Jahresüberschuss für 2013 resultierte hauptsächlich aus dem außerordentlichen Ergebnis von 5,42 Mio. EUR aus dem Forderungsverzicht der Sparkasse (2,00 Mio. EUR) und dem Forderungsverzicht der Gesellschafter ( 3,42 Mio. EUR).

 

Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2014 wurde durch das neutrale Ergebnis von 180 Tsd. EUR (Saldo aus Abrissförderung und Zuschreibungen zum Anlagevermögen) positiv beeinflusst.

 

Nach wie vor wirkte sich der anhaltende Bevölkerungsrückgang und die hohe Arbeitslosigkeit im Salzlandkreis auch 2014 negativ auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft aus.

 

Der Leerstand erhöhte sich um 1,6% und beträgt nunmehr 154 WE. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 22,3 % des Gesamtbestandes und ist aufgrund der demografischen Entwicklung in der Region, speziell auch in der Seelandregion, ein ernstzunehmendes Problem. Hoffnung knüpft die Gesellschaft an die stetige Produktionserweiterung der Firma Novelis am Standort Nachterstedt bei denen mehrere hundert neue Arbeitsplätze entstehen. Darüber hinaus bietet die Unterbringung von Flüchtlingen ebenfalls Möglichkeiten dem Leerstand zu begegnen. Mittlerweile hat die Gesellschaft bereits 12 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen an den Landkreis vermietet.

 

Außerdem besteht verhaltener Optimismus, für die touristische Nutzung des Concordiasees in naher Zukunft und damit verbunden, die Vermietung von Ferienwohnungen für potentielle Gäste.

 

Die Gesellschaft hat 2012 und 2013 ein Sanierungskonzept erarbeiten lassen und mit den Banken und den Gesellschaftern einen Schuldenschnitt verhandelt.

 

Die Stadt Aschersleben hat am 17. April 2013 den Beschluss (Nr. 484/13) gefasst, auf die Erstattung der Zins- und Tilgungsleistungen für das der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt 592.138,67 Euro zu verzichten.

 

Mit der Umsetzung des Sanierungskonzeptes konnte die Vermögens,- Finanz- und Ertragslage stabilisiert werden . Vom Wirtschaftsprüfer wurde bestätigt, dass die Gesellschaft in der Lage war, 2014 und auch bis zum Ende der Prüfung, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

 

Für den Zeitraum bis 2019 ist aus Sicht der Wirtschaftsprüfer die Zahlungsfähigkeit unter den Prämissen des fortgeschriebenen Sanierungskonzeptes grundsätzlich gewährleistet. Die Finanzlage bleibt jedoch weiterhin angespannt.

 

Ab 2020 ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bei Umsetzung der Planungsprämissen, insbesondere der Instandhaltungskosten nur gewährleistet, wenn es gelingt, die Kapitaldienstbelastung ab 2018 auf maximal 5% pro Jahr zu begrenzen. Die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere die Liquiditätsausstattung und Ertragskraft der Gesellschaft wird in künftigen Jahren maßgeblich durch die Mietpreisentwicklung sowie die Entwicklung des Leerstandes beeinflusst.

 

Grundsätzlich sind aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: (PDF-Datei im Ratsinformationssystem)

 

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „GÖKEN POLLAK und PARTNER Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2014 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“,

 

a)         den Jahresabschluss zum 31.12.2014 festzustellen,

b)         den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten und

c)         dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 42.683,79 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

       

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: