Betreff
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Drohndorf und Freckleben
Vorlage
VI/0193/15
Aktenzeichen
31-gr
Art
Beschlussvorlage

Der Stadt Aschersleben obliegen auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 341) die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung im Rahmen des eigenen Wirkungskreises.

Zur Sicherstellung dieser Aufgaben hat die Stadt Aschersleben als Träger der Freiwilligen Feuerwehr u. a. die erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen vorzuhalten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BrSchG).

 

Das jetzige Feuerwehrgerätehaus der Ortschaft Drohndorf (Drohndorfer Landstraße 159) musste im August 2014 aufgrund erheblicher Baumängel und damit verbundener Einsturzgefahr aus Sicherheitsgründen geräumt werden. Seiher ist dieses Gebäude gesperrt und für die Freiwillige Feuerwehr Drohndorf nicht mehr nutzbar. Um die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung überhaupt noch weiterhin vor Ort leisten zu können, wurden die Fahrzeuge, Gerätschaften und sonstigen Materialien auf andere städtische Objekte im Ort verteilt, so dass der Betrieb der Ortsfeuerwehr Drohndorf somit zunächst aufrecht erhalten werden konnte.

 

Dennoch handelt es sich hier lediglich um eine Übergangslösung und die Stadt als Träger der Freiwilligen Feuerwehr war somit angehalten, Lösungen zu erarbeiten, die einen ordnungsgemäßen Betrieb der Freiwilligen Feuerwehr gewährleisten.

 

Grundsätzlich hat sich die Stadt bei derartig umfangreichen Vorhaben an den Empfehlungen der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans zu orientieren. Demnach ist nicht zwingend eine Wiederherstellung des vorhandenen Depots geboten, da auch die Verschmelzung mehrerer Ortsfeuerwehren eine Alternative zur Sicherstellung des Brandschutzes in der Ortschaft Drohndorf darstellen könnte. Folglich wurden vom Fachamt nachfolgend genannte Varianten erarbeitet, die eine Lösung zur momentanen Übergangssituation darstellen würden:

 

1.      Sanierung des jetzigen Feuerwehrgerätehauses (Wasserteich 52) in der Ortschaft Drohndorf mit Aufstockung eines Geschosses;

2.      Verschmelzung der Ortsfeuerwehren Drohndorf und Mehringen am Standort des vorh. Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Mehringen;

3.      Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren von Drohndorf und Freckleben.

 

Nachdem die Varianten erarbeitet wurden, fand zunächst ein sehr konstruktives Abstimmungsgespräch des Oberbürgermeisters mit dem Ordnungsamt und der Wehrleitung der Ortsfeuerwehr Drohndorf, als unmittelbar betroffene Ortsfeuerwehr statt. Parallel dazu hat das Bauamt die voraussichtlichen Kosten für die jeweiligen Maßnahmen ermittelt. Mit diesen Informationen wurden dann auch die Ortschaftsräte von Drohndorf am 04.03.2015 und Freckleben am 31.03.2015 über die erarbeiteten Varianten informiert. Im Ausschuss für Ordnung, Recht und Kriminalprävention wurden die Varianten am 10.03.2015 vorgestellt.

Dabei lag der Schwerpunkt insbesondere auf der allumfänglichen Darstellung von Vorteilen bzw. Nachteilen, die die einzelnen Varianten aufweisen.

Die grundsätzliche Entscheidung darüber, welche der Varianten zum Tragen kommt, obliegt letztendlich dem Stadtrat und soll mit diesem Beschluss herbeigeführt werden.

 

Zur gegenseitigen Abwägung der drei Varianten sollten nachfolgend genannte Ausführungen und die als Anlage  zur Vorlage beigefügte Kostenschätzung eine Entscheidungshilfe darstellen.

 

Variante 1 - Sanierung des jetzigen Feuerwehrgerätehauses am Standort Wasserteich 52 in der

                      Ortschaft  Drohndorf mit Aufstockung eines Geschosses

 

Die Variante 1 stellt zwar für sich betrachtet eine ausreichende Lösung für die Ortschaft Drohndorf dar, jedoch würden die räumlichen Gegebenheiten in keiner Weise den heutigen Anforderungen an die Ausgestaltung eines Feuerwehrgerätehauses gerecht werden. Auch die vergleichsweise hohen Investitionskosten i. H. v. 517.300,00 Euro stehen hier in keinem Verhältnis zu dem damit erzielten Ergebnis. Die Stadt Aschersleben würde sich zudem für die Zukunft Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der in der Risikoanalyse empfohlenen Zusammenlegungen von Feuerwehrstandorten blockieren und somit entgegen der Risikoanalyse handeln, da eine Zusammenlegung mit Freckleben dann aufgrund der geringen Platzkapazitäten in Drohndorf nicht möglich wäre. Auch die Einsatzbereitschaft würde langfristig darunter leiden, da einzelne vergleichsweise schwache Feuerwehren aufrecht erhalten werden, anstatt durch die Zusammenlegung die Strukturen zu straffen und damit die Einsatzfähigkeit zu stärken.

Als Vorteil wäre dennoch die Wiederherstellung der momentan maroden Gebäudesubstanz, die Beibehaltung der personellen Strukturen innerhalb der Ortsfeuerwehr Drohndorf sowie die Gewährleistung der Ausbildung vor Ort zu nennen.

Als "weicher Standortfaktor" ist hier sicherlich auch noch die Akzeptanz in der Drohndorfer Bevölkerung als Vorteil zu erwähnen.

 

Variante 2 - Verschmelzung der Ortsfeuerwehren Drohndorf und Mehringen am Standort des                 vorh. Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Mehringen

 

Mit der Variante 2 würde die Stadt zwar vom theoretischen Ansatz her ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes nachkommen, jedoch spielen bei einer solchen Entscheidung auch die schon bei Variante 1 erwähnten nicht messbaren "weichen Faktoren" eine nicht unwesentliche Rolle.

Konkret würde das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Mitgliederverlusten führen, was nach Einschätzung des Fachamtes möglichst vermieden werden sollte. Zudem würde man bei der Umsetzung dieser Variante nach wie vor die Problematik des insgesamt unzureichenden baulichen Zustandes des Feuerwehrgerätehauses in Freckleben vor sich herschieben und mittelfristig lösen müssen. Den Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Drohndorf würde hier auch ein Stück der ortsbezogenen Identität verlorengehen.

 

Vorteile ergeben sich bei dieser Variante allerdings in Bezug auf die vergleichsweise geringen Investitionskosten i. H. v. 279.000,00 Euro für den Ausbau (Fahrzeughalle und Sozialräume) des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses am Standort Mehringen.

Neben der Bereitstellung besserer Räumlichkeiten für die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Drohndorf würden sich für die Stadt auch Investitions- und Unterhaltungskosten reduzieren, da der Standort in Drohndorf dann nicht mehr zu unterhalten ist.

Weiterhin würde sich mit der Verschmelzung beider Feuerwehren die Personalstruktur erheblich verbessern, was dann auch zu einer Erhöhung der Einsatzbereitschaft während der Woche von 6.00 - 18.00 Uhr führt. Die Empfehlungen der Risikoanalyse hätte man damit ebenfalls umgesetzt.

 

 

Variante 3 - Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren von               Drohndorf und Freckleben

 

Zunächst ist festzustellen, dass die Stadt Aschersleben über ein Grundstück verfügt, welches sich unmittelbar an der Ortsverbindungsstraße zwischen Drohndorf und Freckleben (K2330) befindet.

Dieses Grundstück ist auch geeignet, um dort ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten, in dem sowohl für die Ortsfeuerwehr Drohndorf, als auch für die Ortsfeuerwehr Freckleben bauliche Idealbedingungen nach DIN geschaffen werden könnten. Gleichzeitig würden aufgrund des Neubaus mit Fahrzeughalle, Schulungsräumen, Büro und Sozialräumen langfristig keine Investitionskosten für bauliche Maßnahmen anfallen.

Zudem würde die Verschmelzung beider Ortsfeuerwehren die Vollendung der ohnehin jetzt schon gelebten Zusammenarbeit auf vielen Gebieten vervollkommnen und die Wehrleitungen könnten die zukünftigen Strukturen gemeinsam für sich festlegen. Die Einsatzbereitschaft, insbesondere während der Woche in der Zeit von 6.00 - 18.00 Uhr würde sich damit ebenfalls verbessern. Da sich der neue Standort im Vergleich zu den bisherigen alten Feuerwehrstandorten

zwar auf Frecklebener Gemarkung, aber dennoch in unmittelbarer Nähe zur Ortschafts Drohndorf befindet, werden sich auch die Wege und die damit verbundene Hilfeleistungsfrist gegenüber den jetzigen Werten kaum verändern. Den Empfehlungen der Risikoanalyse würde man damit vollumfänglich folgen und eine zukunftsorientierte Standortsicherung realisieren.

Obwohl es sich auch bei dieser Variante um eine Zusammenlegung von zwei Ortsfeuerwehren handelt, bleibt die ortsgebundene Identität als "weicher Standortfaktor" weitestgehend erhalten.

 

Die Investitionskosten i. H. v. 1.694.700,00 Euro stellen hier jedoch einen vermeintlichen Nachteil in Bezug auf die anderen Varianten dar, der sich aber angesichts der langfristig sehr niedrigen Unterhaltungskosten für dieses Objekt wieder amortisiert.

 

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass die aktuelle Zuwendungsrichtlinie Brandschutz (ZuwendR BS) für Neubauten einen maximalen Förderbetrag i. H. v. 75.000,00 Euro je Fahrzeugstellplatz vorsieht, während der Förderbetrag bei Umbauten lediglich 35.000,00 Euro je Fahrzeugstellplatz beträgt.

 

Insofern ist die von der Verwaltung favorisierte Variante 3 auf den ersten Blick betrachtet zwar nicht die kostengünstigste Variante, jedoch langfristig die effektivste Lösung für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes nicht nur in der Ortschaft Drohndorf, sondern im gesamten östlichen Stadtgebiet.  

 

Es wird deshalb empfohlen, der Variante 3 die Zustimmung zu erteilen.

 

 


 

 

_____________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

Übersicht Variantenvergleich  - FFW Drohndorf

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Drohndorf und Freckleben als Ersatzneubau für die bestehenden Feuerwehrgerätehäuser in beiden Ortschaften (Variante 3).

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: