Der
Stadt Aschersleben obliegen auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt
geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288,
341) die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung im Rahmen des eigenen
Wirkungskreises.
Zur Sicherstellung dieser Aufgaben hat die Stadt
Aschersleben als Träger der Freiwilligen Feuerwehr u. a. die erforderlichen
baulichen Anlagen und Einrichtungen vorzuhalten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BrSchG).
Das jetzige Feuerwehrgerätehaus der Ortschaft
Drohndorf (Drohndorfer Landstraße 159) musste im August 2014 aufgrund erheblicher
Baumängel und damit verbundener Einsturzgefahr aus Sicherheitsgründen geräumt
werden. Seiher ist dieses Gebäude gesperrt und für die Freiwillige Feuerwehr
Drohndorf nicht mehr nutzbar. Um die Aufgaben des Brandschutzes und der
Hilfeleistung überhaupt noch weiterhin vor Ort leisten zu können, wurden die
Fahrzeuge, Gerätschaften und sonstigen Materialien auf andere städtische
Objekte im Ort verteilt, so dass der Betrieb der Ortsfeuerwehr Drohndorf somit
zunächst aufrecht erhalten werden konnte.
Dennoch handelt es sich hier lediglich um eine
Übergangslösung und die Stadt als Träger der Freiwilligen Feuerwehr war somit
angehalten, Lösungen zu erarbeiten, die einen ordnungsgemäßen Betrieb der
Freiwilligen Feuerwehr gewährleisten.
Grundsätzlich hat sich die Stadt bei derartig
umfangreichen Vorhaben an den Empfehlungen der Risikoanalyse und des
Brandschutzbedarfsplans zu orientieren. Demnach ist nicht zwingend eine
Wiederherstellung des vorhandenen Depots geboten, da auch die Verschmelzung
mehrerer Ortsfeuerwehren eine Alternative zur Sicherstellung des Brandschutzes
in der Ortschaft Drohndorf darstellen könnte. Folglich wurden vom Fachamt
nachfolgend genannte Varianten erarbeitet, die eine Lösung zur momentanen Übergangssituation
darstellen würden:
1.
Sanierung
des jetzigen Feuerwehrgerätehauses (Wasserteich 52) in der Ortschaft Drohndorf
mit Aufstockung eines Geschosses;
2.
Verschmelzung
der Ortsfeuerwehren Drohndorf und Mehringen am Standort des vorh.
Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Mehringen;
3.
Neubau
eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren von Drohndorf
und Freckleben.
Nachdem
die Varianten erarbeitet wurden, fand zunächst ein sehr konstruktives
Abstimmungsgespräch des Oberbürgermeisters mit dem Ordnungsamt und der Wehrleitung
der Ortsfeuerwehr Drohndorf, als unmittelbar betroffene Ortsfeuerwehr statt.
Parallel dazu hat das Bauamt die voraussichtlichen Kosten für die jeweiligen
Maßnahmen ermittelt. Mit diesen Informationen wurden dann auch die
Ortschaftsräte von Drohndorf am 04.03.2015 und Freckleben am 31.03.2015 über
die erarbeiteten Varianten informiert. Im Ausschuss für Ordnung, Recht und
Kriminalprävention wurden die Varianten am 10.03.2015 vorgestellt.
Dabei
lag der Schwerpunkt insbesondere auf der allumfänglichen Darstellung von
Vorteilen bzw. Nachteilen, die die einzelnen Varianten aufweisen.
Die
grundsätzliche Entscheidung darüber, welche der Varianten zum Tragen kommt,
obliegt letztendlich dem Stadtrat und soll mit diesem Beschluss herbeigeführt
werden.
Zur
gegenseitigen Abwägung der drei Varianten sollten nachfolgend genannte
Ausführungen und die als Anlage zur
Vorlage beigefügte Kostenschätzung eine Entscheidungshilfe darstellen.
Variante 1 - Sanierung des jetzigen Feuerwehrgerätehauses am Standort Wasserteich 52
in der
Ortschaft Drohndorf mit Aufstockung eines Geschosses
Die
Variante 1 stellt zwar für sich betrachtet eine ausreichende Lösung für die
Ortschaft Drohndorf dar, jedoch würden die räumlichen Gegebenheiten in keiner
Weise den heutigen Anforderungen an die Ausgestaltung eines
Feuerwehrgerätehauses gerecht werden. Auch die vergleichsweise hohen
Investitionskosten i. H. v. 517.300,00 Euro stehen hier in keinem Verhältnis zu
dem damit erzielten Ergebnis. Die Stadt Aschersleben würde sich zudem für die
Zukunft Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der in der Risikoanalyse
empfohlenen Zusammenlegungen von Feuerwehrstandorten blockieren und somit
entgegen der Risikoanalyse handeln, da eine Zusammenlegung mit Freckleben dann
aufgrund der geringen Platzkapazitäten in Drohndorf nicht möglich wäre. Auch
die Einsatzbereitschaft würde langfristig darunter leiden, da einzelne
vergleichsweise schwache Feuerwehren aufrecht erhalten werden, anstatt durch
die Zusammenlegung die Strukturen zu straffen und damit die Einsatzfähigkeit zu
stärken.
Als
Vorteil wäre dennoch die Wiederherstellung der momentan maroden
Gebäudesubstanz, die Beibehaltung der personellen Strukturen innerhalb der
Ortsfeuerwehr Drohndorf sowie die Gewährleistung der Ausbildung vor Ort zu
nennen.
Als
"weicher Standortfaktor" ist hier sicherlich auch noch die Akzeptanz
in der Drohndorfer Bevölkerung als Vorteil zu erwähnen.
Variante 2 - Verschmelzung der Ortsfeuerwehren Drohndorf und Mehringen am Standort
des vorh.
Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Mehringen
Mit
der Variante 2 würde die Stadt zwar vom theoretischen Ansatz her ihrer
gesetzlichen Verpflichtung zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes
nachkommen, jedoch spielen bei einer solchen Entscheidung auch die schon bei
Variante 1 erwähnten nicht messbaren "weichen Faktoren" eine nicht
unwesentliche Rolle.
Konkret
würde das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Mitgliederverlusten
führen, was nach Einschätzung des Fachamtes möglichst vermieden werden sollte.
Zudem würde man bei der Umsetzung dieser Variante nach wie vor die Problematik
des insgesamt unzureichenden baulichen Zustandes des Feuerwehrgerätehauses in
Freckleben vor sich herschieben und mittelfristig lösen müssen. Den Kameradinnen
und Kameraden der Ortsfeuerwehr Drohndorf würde hier auch ein Stück der
ortsbezogenen Identität verlorengehen.
Vorteile
ergeben sich bei dieser Variante allerdings in Bezug auf die vergleichsweise
geringen Investitionskosten i. H. v. 279.000,00 Euro für den Ausbau
(Fahrzeughalle und Sozialräume) des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses am
Standort Mehringen.
Neben
der Bereitstellung besserer Räumlichkeiten für die Kameradinnen und Kameraden
der Ortsfeuerwehr Drohndorf würden sich für die Stadt auch Investitions- und
Unterhaltungskosten reduzieren, da der Standort in Drohndorf dann nicht mehr zu
unterhalten ist.
Weiterhin
würde sich mit der Verschmelzung beider Feuerwehren die Personalstruktur
erheblich verbessern, was dann auch zu einer Erhöhung der Einsatzbereitschaft
während der Woche von 6.00 - 18.00 Uhr führt. Die Empfehlungen der
Risikoanalyse hätte man damit ebenfalls umgesetzt.
Variante 3 - Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren
von Drohndorf
und Freckleben
Zunächst
ist festzustellen, dass die Stadt Aschersleben über ein Grundstück verfügt,
welches sich unmittelbar an der Ortsverbindungsstraße zwischen Drohndorf und
Freckleben (K2330) befindet.
Dieses
Grundstück ist auch geeignet, um dort ein neues Feuerwehrgerätehaus zu
errichten, in dem sowohl für die Ortsfeuerwehr Drohndorf, als auch für die
Ortsfeuerwehr Freckleben bauliche Idealbedingungen nach DIN geschaffen werden
könnten. Gleichzeitig würden aufgrund des Neubaus mit Fahrzeughalle, Schulungsräumen,
Büro und Sozialräumen langfristig keine Investitionskosten für bauliche
Maßnahmen anfallen.
Zudem
würde die Verschmelzung beider Ortsfeuerwehren die Vollendung der ohnehin jetzt
schon gelebten Zusammenarbeit auf vielen Gebieten vervollkommnen und die
Wehrleitungen könnten die zukünftigen Strukturen gemeinsam für sich festlegen.
Die Einsatzbereitschaft, insbesondere während der Woche in der Zeit von 6.00 -
18.00 Uhr würde sich damit ebenfalls verbessern. Da sich der neue Standort im
Vergleich zu den bisherigen alten Feuerwehrstandorten
zwar
auf Frecklebener Gemarkung, aber dennoch in unmittelbarer Nähe zur Ortschafts
Drohndorf befindet, werden sich auch die Wege und die damit verbundene
Hilfeleistungsfrist gegenüber den jetzigen Werten kaum verändern. Den
Empfehlungen der Risikoanalyse würde man damit vollumfänglich folgen und eine
zukunftsorientierte Standortsicherung realisieren.
Obwohl
es sich auch bei dieser Variante um eine Zusammenlegung von zwei
Ortsfeuerwehren handelt, bleibt die ortsgebundene Identität als "weicher
Standortfaktor" weitestgehend erhalten.
Die
Investitionskosten i. H. v. 1.694.700,00 Euro stellen hier jedoch einen
vermeintlichen Nachteil in Bezug auf die anderen Varianten dar, der sich aber
angesichts der langfristig sehr niedrigen Unterhaltungskosten für dieses Objekt
wieder amortisiert.
Abschließend
ist noch zu erwähnen, dass die aktuelle Zuwendungsrichtlinie Brandschutz
(ZuwendR BS) für Neubauten einen maximalen Förderbetrag i. H. v. 75.000,00 Euro
je Fahrzeugstellplatz vorsieht, während der Förderbetrag bei Umbauten lediglich
35.000,00 Euro je Fahrzeugstellplatz beträgt.
Insofern
ist die von der Verwaltung favorisierte Variante 3 auf den ersten Blick
betrachtet zwar nicht die kostengünstigste Variante, jedoch langfristig die
effektivste Lösung für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes nicht
nur in der Ortschaft Drohndorf, sondern im gesamten östlichen Stadtgebiet.
Es
wird deshalb empfohlen, der Variante 3 die Zustimmung zu erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlage:
Übersicht Variantenvergleich - FFW Drohndorf
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für
die Ortsfeuerwehren Drohndorf und Freckleben als Ersatzneubau für die
bestehenden Feuerwehrgerätehäuser in beiden Ortschaften (Variante 3).
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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