Betreff
Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2015 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf
Vorlage
VI/0190/15
Aktenzeichen
42-ro
Art
Beschlussvorlage

Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf ist der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung festzulegen. Die Satzung betrifft die Ausgaben des Jahres 2015 für die Baumaßnahme „Lutherstraße/Schenkgasse“. Im Jahr 2015 wurden die restlichen Fördermittel für die Baumaßnahme vom Fördermittelgeber ausgezahlt. Gleichzeitig ergab die Überprüfung der Abrechnung des öffentlichen Anteils für die Straßenentwässerung ein Guthaben für die Stadt. Dieses ist durch den Eigenbetrieb Abwasser an die Stadt 2015 zurück zu überweisen. Da jedoch keine Baukosten mehr angefallen sind, ergibt sich für das Beitragsjahr 2015 ein Erstattungsbetrag   (negativer Beitragssatz) für die Beitragspflichtigen.

 

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: Satzung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2015 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Frau Rother