Die Haushaltssatzung 2016 einschließlich des Haushaltsplans mit seinen
Bestandteilen und Anlagen sollen am 02. 12. 2015 vom Stadtrat beschlossen
werden.
Gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und
Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen. Er ist
ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen erreichen.
Wie dem Haushaltsentwurf zu entnehmen ist, kann auch im Jahr 2016 der Ergebnishaushalt
nicht ausgeglichen dargestellt werden.
Im Plan verbleibt ein Fehlbetrag, so dass gemäß § 98 Abs. 3 i. V. m. §
100 Abs. 3 KVG LSA die Verpflichtung besteht, das
Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben.
Nach der gesetzlichen Regelung dient das Konsolidierungskonzept dem Ziel,
die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben
sicherzustellen.
Der Haushaltsausgleich ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum
nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch im fünften Jahr, das auf die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung folgt, wiederherzustellen.
Im beiliegenden Konzept sind Maßnahmen dargestellt, durch die die im
Finanzplan und im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbeträge abgebaut und das
Entstehen neuer Fehlbeträge in künftigen Jahren vermieden werden sollen.
Die derzeitigen Konsolidierungsmaßnahmen und die voraussichtliche
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen bis zum Ende des Finanzplanzeitraums
(2015 – 2024) sind den entsprechenden Übersichten und Ausführungen im
Haushaltskonsolidierungskonzept zu entnehmen.
Das beschlossene Konzept ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO Doppik dem
Haushaltsplan beizufügen und der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises mit der
Haushaltssatzung vorzulegen.
.
_________________
Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die
Jahre 2016 – 2024.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur
Deckung werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
|
genehmigungspflichtig |
||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung
im Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||