Betreff
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2016 - 2024
Vorlage
VI/0183/15
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Die Haushaltssatzung 2016 einschließlich des Haushaltsplans mit seinen Bestandteilen und Anlagen sollen am 02. 12. 2015 vom Stadtrat beschlossen werden.

 

Gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen erreichen.

 

Wie dem Haushaltsentwurf zu entnehmen ist, kann auch im Jahr 2016 der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen dargestellt werden.

 

Im Plan verbleibt ein Fehlbetrag, so dass gemäß § 98 Abs. 3 i. V. m. § 100 Abs. 3 KVG LSA die Verpflichtung besteht, das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben.

 

Nach der gesetzlichen Regelung dient das Konsolidierungskonzept dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben sicherzustellen.

 

Der Haushaltsausgleich ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch im fünften Jahr, das auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung folgt, wiederherzustellen.

 

Im beiliegenden Konzept sind Maßnahmen dargestellt, durch die die im Finanzplan und im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbeträge abgebaut und das Entstehen neuer Fehlbeträge in künftigen Jahren vermieden werden sollen.

 

Die derzeitigen Konsolidierungsmaßnahmen und die voraussichtliche Entwicklung der Erträge und Aufwendungen bis zum Ende des Finanzplanzeitraums (2015 – 2024) sind den entsprechenden Übersichten und Ausführungen im Haushaltskonsolidierungskonzept zu entnehmen.

 

Das beschlossene Konzept ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO Doppik dem Haushaltsplan beizufügen und der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises mit der Haushaltssatzung vorzulegen.


.

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2016 – 2024.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: