Betreff
Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Vorlage
VI/0163/15
Aktenzeichen
schn-au
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat hat sich mit Beschluss-Nr. 113/15 vom 25. 02. 2015 mehrheitlich dafür ausgesprochen, Steuern auf eine Zweitwohnung in Aschersleben zu erheben.

 

Dem soll mit der beiliegenden Satzung entsprochen werden.

 

Zweitwohnung im Sinne der Satzung ist dabei jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist oder zu erfassen wäre.

 

Die Steuerpflicht besteht für all diejenigen volljährigen Einwohner, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung inne haben, sofern nicht eine der in § 1 Abs. 6 der Satzung geregelten Ausnahmen greift.

 

Die Steuerpflicht besteht auch, wenn der Zweitwohnungsinhaber über kein eigenes Einkommen verfügt.

 

Auch für Einwohner, die in der Stadt Aschersleben sowohl Haupt-, als auch Nebenwohnung haben, besteht gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06. 12. 1983,

Az. 2 BrR 1275/79, Steuerpflicht.

 

Die Steuer soll gemäß § 5 der Satzung 10 v. H. der jährlichen Nettokaltmiete betragen und jährlich zum 30.04. fällig werden.

 

Allerdings eröffnet § 3 Abs. 7 der Satzung die Steuer auf Antrag in halbjährlichen Teilbeträgen zum 15.05. und 15.11. festzusetzen.


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: