Betreff
Satzungsbeschluss zur Erhaltungssatzung "Gartenstadt Johannishof" in Aschersleben
Vorlage
VI/0162/15
Aktenzeichen
D IV/40
Art
Beschlussvorlage

In der Stadtratssitzung am 30.07.2014 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für die Satzung zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart und Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für die Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“ (Beschluss-Nr. 45/14).

Im Zusammenhang mit den Aufgaben der Innenentwicklung und des Erhalts baukulturell wertvoller städtebaulicher Strukturen erhält die städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine wichtige Funktion.

 

Mit der Erhaltungssatzung soll die städtebauliche Struktur mit der engen Verbindung zwischen den Wohngebäuden und Freiräumen erhalten bleiben. Diese Satzung dient der Erhaltung der gestalterischen Wohnqualität des Gebietes durch seine prägenden baulichen Anlagen.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“ in Aschersleben


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“ in Aschersleben in der vorliegenden Fassung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
  2. Der Beschluss und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: