Mit
dem Erlass des neuen Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
dürfen die Kommunen gemäß § 99 Abs.6 KVG zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach
§ 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen.
Das
Gesetz entfaltet seit 01. Juli 2014 Rechtskraft.
Mit
der Rundverfügung 27/14 des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 30.
Oktober 2014 werden Hinweise zur Umsetzung dieser Regelung gegeben. Demnach
haben die Kommunen ihre Hauptsatzung spätestens bis 31.10.2015 anzupassen und
Wertgrenzen zur Entscheidung über die Annahme durch den
Hauptverwaltungsbeamten, eventuelle beschließende Ausschüsse sowie der
Vertretung festzulegen.
Bis
zu einer entsprechenden Änderung der Hauptsatzung wird empfohlen, der Vertretung
die Zuwendungen zur Kenntnis zu geben. Die Liste der entgegengenommenen
Zuwendungen aus dem Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2014 ist als Anlage
beigefügt.
Im
genannten Zeitraum wurden Geldzuwendungen in Höhe von 48.430 Euro sowie
Sachzuwendungen im Wert von 10.175,60
Euro entgegengenommen. Die Zuwendungsgeber sowie die Zuwendungszwecke sind in
der Anlage aufgeführt.
Zuständigkeit: §
99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA)
§ 4
Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA)
In den kommenden Stadtratssitzungen wird fortlaufend
über das Spendenaufkommen informiert.
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Oberbürgermeister
Anlage
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1. Planmäßige
Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2. Überplanmäßige
oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3. Übersehbare
Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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