Betreff
Bestätigung der Wahl des Ortsbürgermeisters und der zwei stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft Wilsleben durch den Stadtrat
Vorlage
VI/0148/15
Aktenzeichen
30-06.08.02
Art
Beschlussvorlage

 

Zum 31.01.2015 legte der Ortsbürgermeister der Ortschaft Wilsleben sein Amt und sein Mandat als Ortschaftsrat nieder.

 

Gemäß § 85 Abs. 7 Satz 2 KVG LSA hat das Vorliegen der Voraussetzungen für den Amtsverzicht und der Mandatsniederlegung der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.02.2015 durch Beschluss festgestellt.

 

Entsprechend § 85 Abs. 7 Satz 3 KVG LSA hat der Ortschaftsrat binnen 2 Monaten nach Freiwerden des Amtes aus seiner Mitte einen neuen Ortsbürgermeister für den Rest seiner Wahlperiode zu wählen. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.

 

In seiner Sitzung am 18.03.2015 hat der Ortschaftsrat Herrn Steffen Amme einstimmig zum Ortsbürgermeister gewählt.

 

Da Herr Steffen Amme der gewählte stellvertretende Ortsbürgermeister war, musste der Ortschaftsrat gemäß § 85 Abs. 1Satz 1 aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter wählen. Der ortschaftsrat wählte einstimmig Herrn Christoph Hosang zum 1. Stellvertreter und Herrn Jens Bilsing zum 2. stellvertreten Ortsbürgermeister.Auch die Wahl der Stellvertreter bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Wahl von Herrn  Steffen Amme zum Ortsbürgermeister, von Herrn Christoph Hosang zum ersten stellvertretenden Ortsbürgermeister und von Herrn Jens Bilsing zum zweiten stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft Wilsleben wird bestätigt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.1.1.11.5421000/7421000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: