Unter
Beachtung der Regelungen der Satzung der Rudolf Christian Boettger Stiftung
besteht das Kuratorium aus 5 und höchstens 8 Mitgliedern.
Der
Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied des Kuratoriums. Die Stadt
Aschersleben entsendet in das Kuratorium 5 weitere Mitglieder. Davon ist ein
Mitglied Vertreter der Stifterin Stadt Aschersleben und 4 sind Vertreter der im
Stadtrat vertretenen Fraktionen. Jeder der im Stadtrat vertretenen Faktionen
entsendet jeweils einen Vertreter in das Kuratorium der Stiftung. Diese müssen
kein Mitglied der jeweiligen Fraktion sein.
Die
Entsendung dieser weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen der Satzung
mit sofortiger Wirkung für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode.
Nach
dem Rücktritt des Stadtrates Herrn Frank Godniak (Fraktion DIE LINKE) zum
31.12.2014 musste der Sitz in der Rudolf Christian Boettger Stiftung neu
besetzt werden. In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben vom
25.02.2015 wurde Frau Gerlinde Oertel (Fraktion DIE LINKE) als neues Mitglied
benannt.
Frau
Gerlinde Oertel wird vom Stadtrat mit Wirkung ab dem 25.02.2015 in das
Kuratorium der „Rudolf Christian Boettger Stiftung“ entsandt. Herr Frank Godniak ist mit Ablauf
des 31.12.2014 als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung abzuberufen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Aschersleben beschließt:
- Herr
Frank Godniak wird mit Ablauf des 31.12.2014 als Mitglied des Kuratoriums
der „Rudolf Christian Boettger Stiftung“ abberufen.
- Frau
Gerlinde Oertel wird mit Wirkung ab dem 25.02.2015 in das Kuratorium der
„Rudolf Christian Boettger Stiftung“ entsandt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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