Betreff
Entsendung eines neuen Mitgliedes in das Kuratorium der "Rudolf Christian Boettger Stiftung"
Vorlage
VI/0147/15
Aktenzeichen
0-13.30/fu
Art
Beschlussvorlage

 

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Rudolf Christian Boettger Stiftung besteht das Kuratorium aus 5 und höchstens 8 Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied des Kuratoriums. Die Stadt Aschersleben entsendet in das Kuratorium 5 weitere Mitglieder. Davon ist ein Mitglied Vertreter der Stifterin Stadt Aschersleben und 4 sind Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Jeder der im Stadtrat vertretenen Faktionen entsendet jeweils einen Vertreter in das Kuratorium der Stiftung. Diese müssen kein Mitglied der jeweiligen Fraktion sein.

 

Die Entsendung dieser weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen der Satzung mit sofortiger Wirkung für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode.

 

Nach dem Rücktritt des Stadtrates Herrn Frank Godniak (Fraktion DIE LINKE) zum 31.12.2014 musste der Sitz in der Rudolf Christian Boettger Stiftung neu besetzt werden. In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben vom 25.02.2015 wurde Frau Gerlinde Oertel (Fraktion DIE LINKE) als neues Mitglied benannt.

 

Frau Gerlinde Oertel wird vom Stadtrat mit Wirkung ab dem 25.02.2015 in das Kuratorium der „Rudolf Christian Boettger Stiftung“  entsandt. Herr Frank Godniak ist mit Ablauf des 31.12.2014 als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung abzuberufen.

 

 

 

 

 


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_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

  1. Herr Frank Godniak wird mit Ablauf des 31.12.2014 als Mitglied des Kuratoriums der „Rudolf Christian Boettger Stiftung“ abberufen.

 

  1. Frau Gerlinde Oertel wird mit Wirkung ab dem 25.02.2015 in das Kuratorium der „Rudolf Christian Boettger Stiftung“ entsandt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: