Unter
Beachtung der Regelungen der Satzung der Stadt Aschersleben für die Anstalt des
öffentlichen Rechts „Aschersleber Kulturanstalt“ besteht der Verwaltungsrat der
Aschersleber Kulturanstalt aus 11 Mitgliedern.
Der
Oberbürgermeister hat den Vorsitz im Verwaltungsrat. Die Stadt Aschersleben
entsendet in den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt 8 weitere
Mitglieder. Daneben gehören 2 Beschäftigtenvertreter (insoweit erfolgt ein
gesonderter Beschluss des Stadtrates) dem Verwaltungsrat mit beratender Stimme
an.
Nach
dem Rücktritt des Stadtrates Herrn Frank Godniak (DIE LINKE) zum 31.12.2014
mussten die Sitze in den verschiedenen Gremien neu berechnet werden. Unter
anderem auch für die Sitzungsverteilung im Verwaltungsrat der Aschersleber
Kulturanstalt.
Danach erhält die Stadtratsfraktion WIDAB einen Sitz mehr und die
Stadtratsfraktion DIE LINKE einen Sitz weniger im Verwaltungsrat der
Aschersleber Kulturanstalt.
Die Tätigkeit von Stadträtin Nicola Hoppe im Verwaltungsrat der
Aschersleber Kulturanstalt endet zum 24.02.2015. Frau Nicola Hoppe wird deshalb
mit Ablauf des 24.02.2015 als Mitglied des Verwaltungsrates der Aschersleber
Kulturanstalt abberufen.
Als neues Mitglied des
Verwaltungsrates wurde von der
Stadtratsfraktion WIDAB Herr Steffen Amme
vorgeschlagen. In der Sitzung des Stadtrates
der Stadt Aschersleben am 25.02.2015 wurde Herr Steffen Amme als neues Mitglied
des Verwaltungsrates der Aschersleber Kulturanstalt benannt. Herr Steffen Amme wird
mit Wirkung ab dem 25.02.2015 in den Verwaltungsrat der Aschersleber
Kulturanstalt entsandt.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Aschersleben beschließt:
- Frau
Nicola Hoppe wird mit Ablauf des 24.02.2015 als Mitglied des
Verwaltungsrates der Aschersleber Kulturanstalt abberufen.
- Herr
Steffen Amme wird mit Wirkung ab dem 25.02.2015 in den Verwaltungsrat der
„Aschersleber Kulturanstalt“ entsandt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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