Betreff
Beitritt zur Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises zur Haushaltssatzung 2015
Vorlage
VI/0133/15
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Mit dem in Kopie beigefügten Schreiben vom 30. 01. 2015 hat die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung der Haushaltssatzung 2015 abgesehen.

 

Bezüglich des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 23.800.000 Euro hat die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises in Höhe von 21.992.600 Euro die Genehmigung erteilt und in Höhe von 707.400 Euro versagt.

 

Im Gespräch zwischen der Kommunalaufsichtsbehörde des Salzlandkreises (Frau von dem Bussche) und dem Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben wurde avisiert, dass es wohl keines Beitrittsbeschlusses bedarf, da die Teilversagung des Liquiditätskredites zu keinen Einschränkungen bei den Investitionsmaßnahmen führe. Eine abschließende Prüfung dieser Frage behielt sich der Landkreis vor. Mit Schreiben vom 05.03.2015, AZ.: 10.15.1.01-Ma, teilte der Landkreis mit, dass es eines Beitrittsbeschlusses bedarf, um eine Übereinstimmung des Willens der kommunalen Körperschaft und der Genehmigungsbehörde herbeizuführen.

 

Die Genehmigung wird daher nur wirksam, wenn die Stadt Aschersleben der Verfügung des Salzlandkreises durch Beschluss des Stadtrates beitritt.

 

Da die Einschränkung des Liquiditätskreditrahmens keine Auswirkungen auf die geplanten Investitionsmaßnahmen hat, wird empfohlen, der Verfügung beizutreten.


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Aschersleben tritt der Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises vom 30. 01. 2015, Az.: 10.15.2.01.00-Ma, zur Haushaltssatzung 2015 der Stadt Aschersleben bei.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: