Am 28.01.2015
erhielt der stellvertretende Ortsbürgermeister der Ortschafts Wilsleben, Herr
Steffen Amme, ein Schreiben seines Ortsbürgermeisters, Herrn Mario Karschunke,
in dem er mitteilte, dass er sich privat und beruflich verändern werde und
deshalb zum 31.01.2015 sein Mandat als Ortschaftsrat niederlegt und somit auf
sein Amt als Ortsbürgermeister verzichtet.
Gemäß § 85
Abs. 7 KVG LSA endet die Amtszeit und das Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsbürgermeisters
vor dem Ende der Wahlperiode des Ortschaftsrates zu dem Zeitpunkt, in dem er
auf sein Amt verzichtet oder aus dem Ortschaftsrat ausscheidet. Das Vorliegen
der Voraussetzungen dafür hat der Stadtrat gemäß §85 Abs. 7 Satz 2 KVG LSA durch
Beschluss festzustellen.
Eine spezielle
Regelung für das Verfahren des Ausscheidens von Mitgliedern des Ortschaftsrates
ist im Abschnitt 4 (Ortschaftsverfassung) des KVG LSA nicht enthalten. Gemäß §
81. Abs. 4 KVG LSA gelten die Vorschriften über das Verfahren im Gemeinderat
entsprechend. Demnach findet
§ 42 Abs. 1
Ziffer 1 KVG LSA Anwendung.
Ein
ehrenamtliches Mitglied der Vertretung verliert während der Wahlperiode sein
Mandat, wenn er auf das Mandat verzichtet; der Verzicht gegenüber dem
Vorsitzenden der Vertretung schriftlich zu erklären und kann mit Wirkung ab
einem bestimmten späteren Zeitpunkt erklärt werden.
Die
Verzichtserklärung darf nicht in elektronischer Form abgegeben und kann nicht
widerrufen werden.
Die
Mandatsniederlegung erfolgte durch Herrn Karschunke gemäß § 42 Abs. 1 Ziffer 1 KVG LSA schriftlich und kann somit
auch nicht mehr widerrufen werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Mitteilung der Mandatsniederlegung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, dass die Voraussetzungen des
Amtsverzichts als Ortsbürgermeister und der Mandatsniederlegung als
Ortschaftsrat der Ortschafts Wilsleben für Herrn Mario Karschunke vorliegen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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