Betreff
Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses und Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat Wilsleben von Herrn Mario Karschunke
Vorlage
VI/0132/15
Aktenzeichen
30-06.08.02
Art
Beschlussvorlage

Am 28.01.2015 erhielt der stellvertretende Ortsbürgermeister der Ortschafts Wilsleben, Herr Steffen Amme, ein Schreiben seines Ortsbürgermeisters, Herrn Mario Karschunke, in dem er mitteilte, dass er sich privat und beruflich verändern werde und deshalb zum 31.01.2015 sein Mandat als Ortschaftsrat niederlegt und somit auf sein Amt als Ortsbürgermeister verzichtet.

 

Gemäß § 85 Abs. 7 KVG LSA endet die Amtszeit und das Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsbürgermeisters vor dem Ende der Wahlperiode des Ortschaftsrates zu dem Zeitpunkt, in dem er auf sein Amt verzichtet oder aus dem Ortschaftsrat ausscheidet. Das Vorliegen der Voraussetzungen dafür hat der Stadtrat gemäß §85 Abs. 7 Satz 2 KVG LSA durch Beschluss festzustellen.

 

Eine spezielle Regelung für das Verfahren des Ausscheidens von Mitgliedern des Ortschaftsrates ist im Abschnitt 4 (Ortschaftsverfassung) des KVG LSA nicht enthalten. Gemäß § 81. Abs. 4 KVG LSA gelten die Vorschriften über das Verfahren im Gemeinderat entsprechend. Demnach findet

§ 42 Abs. 1 Ziffer 1 KVG LSA Anwendung.

Ein ehrenamtliches Mitglied der Vertretung verliert während der Wahlperiode sein Mandat, wenn er auf das Mandat verzichtet; der Verzicht gegenüber dem Vorsitzenden der Vertretung schriftlich zu erklären und kann mit Wirkung ab einem bestimmten späteren Zeitpunkt erklärt werden.

Die Verzichtserklärung darf nicht in elektronischer Form abgegeben und kann nicht widerrufen werden.

 

Die Mandatsniederlegung erfolgte durch Herrn Karschunke gemäß § 42 Abs. 1  Ziffer 1 KVG LSA schriftlich und kann somit auch nicht mehr widerrufen werden.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Mitteilung der Mandatsniederlegung


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, dass die Voraussetzungen des Amtsverzichts als Ortsbürgermeister und der Mandatsniederlegung als Ortschaftsrat der Ortschafts Wilsleben für Herrn Mario Karschunke vorliegen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     .