Die Erstellung des „Kommunalen Einzelhandelskonzeptes
der Stadt Aschersleben“ 2007 hat die positive innerstädtische Entwicklung in
der Stadt Aschersleben wirkungsvoll unterstützt und ermöglicht, auch künftig
Maßnahmen zur konzeptionellen als auch städtebaulichen Begegnung des
Strukturwandels zu ergreifen.
Die Fortschreibung des „Kommunalen
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Aschersleben 2015“ ermöglicht nunmehr, die
Entwicklungen schneller zu analysieren und zu bewerten sowie gezielte
Aktivitäten zur Stärkung der Innenstadt abzuleiten.
Die Schwerpunkte der Fortschreibung des „Kommunalen
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Aschersleben“ umfassten:
·
Aktualisierung der Verflechtungsgebiete
·
objektive Ist-Analyse bezüglich Angebotsstruktur im
Einzelhandel, Dienstleistungen,
Gastronomie,
Hotellerie
·
Analyse Versorgungsstruktur
·
Vollversorgung nördliches Stadtgebiet – Analyse und
Bewertung
·
Entwicklung des Einzelhandels seit 2006
·
Perspektiven und Entwicklungschancen der Innenstadt
·
Empfehlung zur Verkehrsführung Innenstadt
·
Zentralität Kernstadt – Beurteilung der Zentren
·
Repräsentative Befragung zur Attraktivität der
Innenstadt
·
Beurteilung und Einschätzung Kaufland / leere
Verkaufsflächen
Damit liegt der Stadt Aschersleben ein fachlich
fundiertes Instrumentarium vor, um geplant Einzelhandelsansiedlungen im
Hinblick auf Angebots- und Versorgungsfunktionen zu steuern.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen: Einzelhandelskonzept
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Das vorgelegte kommunale Einzelhandels- und
Zentrenkonzept Aschersleben wird als
verbindliche Grundlage im Rahmen künftiger Bauleitplanverfahren
anerkannt und dient der Bewertung und Steuerung von Einzelhandelsansiedlungsvorhaben
in der Stadt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
5.7.1.10.7271000 30.000 € |
||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
5.7.1.10.6131000 24.000 € |
||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur
Deckung werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung
im Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||