Betreff
Beschluss zum Kommunalen Einzelhandelskonzept für die Stadt Aschersleben 2015
Vorlage
VI/0126/14
Art
Beschlussvorlage Wirtschaftsförderung

Die Erstellung des „Kommunalen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Aschersleben“ 2007 hat die positive innerstädtische Entwicklung in der Stadt Aschersleben wirkungsvoll unterstützt und ermöglicht, auch künftig Maßnahmen zur konzeptionellen als auch städtebaulichen Begegnung des Strukturwandels zu ergreifen.

 

Die Fortschreibung des „Kommunalen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Aschersleben 2015“ ermöglicht nunmehr, die Entwicklungen schneller zu analysieren und zu bewerten sowie gezielte Aktivitäten zur Stärkung der Innenstadt abzuleiten.

 

Die Schwerpunkte der Fortschreibung des „Kommunalen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Aschersleben“ umfassten:

·        Aktualisierung der Verflechtungsgebiete

·        objektive Ist-Analyse bezüglich Angebotsstruktur im Einzelhandel, Dienstleistungen, 

Gastronomie, Hotellerie

·        Analyse Versorgungsstruktur

·        Vollversorgung nördliches Stadtgebiet – Analyse und Bewertung

·        Entwicklung des Einzelhandels seit 2006

·        Perspektiven und Entwicklungschancen der Innenstadt

·        Empfehlung zur Verkehrsführung Innenstadt

·        Zentralität Kernstadt – Beurteilung der Zentren

·        Repräsentative Befragung zur Attraktivität der Innenstadt

·        Beurteilung und Einschätzung Kaufland / leere Verkaufsflächen

 

Damit liegt der Stadt Aschersleben ein fachlich fundiertes Instrumentarium vor, um geplant Einzelhandelsansiedlungen im Hinblick auf Angebots- und Versorgungsfunktionen zu steuern.

 

 

 

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: Einzelhandelskonzept

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das vorgelegte kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept Aschersleben wird als  verbindliche Grundlage im Rahmen künftiger Bauleitplanverfahren anerkannt und dient der Bewertung und Steuerung von Einzelhandelsansiedlungsvorhaben in der Stadt.

 

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.7.1.10.7271000  30.000 €

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

5.7.1.10.6131000   24.000 €

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: