Die
Hauptsatzung der Stadt Aschersleben wurde letztmals am 30.10.2013 geändert. Es
handelte sich dabei um die 6. Änderung der Hauptsatzung vom 19.07.2006.
In
der konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 01.07.2014 wurde einstimmig
beschlossen, dass die Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 19.07.2006 in der
Fassung der 6. Änderung der Hauptsatzung vom 30.10.2013 zunächst unverändert
als Hauptsatzung der Stadt Aschersleben fortgeführt wird und die so
fortgeführte Hauptsatzung bis zum Ende des Jahres 2014 an die Regelungen des
Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
(Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) anzupassen ist.
In
Umsetzung des Beschlusses fanden insgesamt 4 Beratungen mit den
Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, dem
Stadtratsvorsitzenden und dem Oberbürgermeister statt. Im Ergebnis dieser
Beratungen wurde einvernehmlich eine Hauptsatzung erarbeitet. Diese ist dieser
Beschlussvorlage als Anlage 1
beigefügt.
Die
neue Hauptsatzung beachtet die Anforderungen des KVG LSA, führt, soweit dies
möglich war, bewährte Inhalte der bisherigen Hauptsatzung fort und enthält auch
Neuerungen, wie die Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse. Die Einzelheiten
sind der beigefügten Hauptsatzung zu entnehmen.
Das zwischen dem Städte- und Gemeindebund
Sachsen-Anhalt (SGSA) und dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmte
Muster einer „Hauptsatzung der kreisfreien Städte und Städte mit mehr als
25.000 Einwohnern“ wurde bei der Erstellung der Hauptsatzung berücksichtigt.
Kommunalverfassungsgesetz
Mit
der Einführung des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
(Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17. 06. 2014 in Kraft getreten am
01.07.2014 ist eine umfassende Überarbeitung der Hauptsatzung erforderlich, da
die bisherige Gesetzesgrundlage, die Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA), aufgehoben wurde und diese deshalb nicht mehr zur
Anwendung kommt.
Die
Umsetzung der Neuregelungen des KVG LSA hat in der neuen Hauptsatzung
Berücksichtigung gefunden. Um einen Vergleich zu den neuen gesetzlichen
Regelungen zu haben, wurden, soweit dies möglich war, die jeweiligen Regelungen
des KVG LSA im Satzungstext kursiv dargestellt
Zusammenfassung von Kompetenzen
in den Ausschüssen
In
der bisherigen Hauptsatzung gab es neben den beiden Betriebsausschüssen für die
Eigenbetriebe Bauwirtschaftshof und Abwasserentsorgung 7 weitere beschließende
Ausschüsse:
1.
Finanz-
und Verwaltungsausschuss,
2.
Stadtentwicklungsausschuss,
3.
Kultur-,
Bildungs- und Sozialausschuss,
4.
Wirtschafts-
und Projektentwicklungsausschuss,
5.
Ausschuss
für Ordnung, Recht und Kriminalprävention,
6.
Ausschuss
für kommunale Beziehungen und
7.
Ausschuss
„Bestehornpark“.
Der
Ausschuss „Bestehornpark“ wird aufgelöst.
Die besonderen Aufgaben, die dieser Ausschuss erledigt hat, sind
zwischenzeitlich fast zum Abschluss gekommen. Hier steht noch der Ausbau der
Mensa im Bestehornpark an. Die Kompetenzen dieses Ausschusses werden nun
regelmäßig vom Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss wahrgenommen.
Neben
den o. g. 2 unverändert fortbestehenden Betriebsausschüssen werden folgende 4
beschließende Ausschüsse mit jeweils 10 Mitgliedern gebildet:
1.
Finanz- und Verwaltungsausschuss
Dieser Ausschuss behält
weitestgehend seine bisherigen Kompetenzen. Soweit beschließende Ausschüsse
keine abschließenden Entscheidungen treffen können, haben nun entsprechende
Beschlüsse vor Weiterleitung in den Stadtrat den „Finanz- und
Verwaltungsausschuss“ zu passieren. Dieser Ausschuss soll darüber hinausgehend „Sommerferienausschuss“
werden.
2.
Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsausschuss
Hier werden die Kompetenzen der
bisher selbstständigen Ausschüsse „Stadtentwicklung“ sowie „Wirtschaft- und
Projektentwicklung“ gebündelt.
3.
Bildungs-, Kultur- und
Sozialausschuss
Der bisherige „Kultur-, Bildungs-
und Sozialausschuss“ behält seine Kompetenzen. Dieser wird in „Bildungs-,
Kultur- und Sozialausschuss“ umbenannt,
um den Entwicklungsschwerpunkt „Bildung“ der Stadt noch mehr zu verdeutlichen.
4.
Ausschuss für Ordnung, Recht und
Kommunales
Die Aufgaben der bisherigen
Ausschüsse „Ordnung, Recht und Kriminalprävention“ und „Kommunale Beziehungen“
werden im „Ausschuss für Ordnung, Recht und Kommunales“ zusammengefasst.
In
der Hauptsatzung ist nun ausdrücklich vorgesehen, dass der Stadtrat Anträge an beschließende Ausschüsse zur
abschließenden Beratung und Behandlung überweisen kann.
Beratende Ausschüsse werden auch in der neuen
Hauptsatzung nicht gebildet.
Sommerferienausschuss
In
der 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung war vorgesehen, dass der
Stadtentwicklungsausschuss künftig in der sitzungsfreien Zeit ständig als
„Vergabeausschuss“ tätig sein soll, um die Entscheidungsfähigkeit des
Stadtrates auch in dieser Zeit sicherzustellen. Insoweit erfolgte eine
Ergänzung des damaligen § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung. Die vorgeschlagene
Regelung fand keine Zustimmung der Kommunalaufsicht, da diese als zu unbestimmt
angesehen wurde. Nunmehr enthält § 6 Abs.
3 Satz 5 der Hauptsatzung für den Finanz- und Verwaltungsausschuss in
Anlehnung an die Runderlasse des Kultusministeriums zu den regelmäßigen
Sommerferien eine diesbezügliche Regelung. Diese Aufgabe wird an den Finanz-
und Verwaltungsausschuss übertragen, da entsprechende Vergabeentscheidungen
regelmäßig mit über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen verbunden sind, die in
die Zuständigkeit dieses Ausschusses fallen. Eine gesonderte Beschlussfassung
für einzelne Jahre zur Übertragung dieser Kompetenz würde sich mit dieser Regelung
erübrigen.
Gebietsänderungsverträge
Im
Gebietsänderungsvertrag der Ortschaft Schackstedt laufen die
Festlegungen in § 5 Ziff. 2 und 3 zum 31.12.2014 aus.
Bereits
in der Sitzung des Ausschusses für kommunale Beziehungen am 26.11.2014 und in
der Sitzung des Ortschaftsrates Schackstedt am selben Tag wurde auf die
auslaufenden Regelungen aufmerksam gemacht und auf die sich daraus ergebenden
Änderungen für die Hauptsatzung in Anlage 11 hingewiesen.
Zum
einen betrifft es die Vergabe von Mitteln zur Förderung von kulturellen,
sportlichen und sozialen Aktivitäten in diesen Ortschaften und zum anderen die
Verfügung über Verfügungsmittel der jeweiligen Ortsbürgermeister.
Insoweit
wird hier, wie bereits für das Jahr 2013 für die Ortschaften Mehringen,
Drohndorf und Freckleben und für das Jahr 2014 für die Ortschaften Groß
Schierstedt, Schackenthal, Westdorf und Neu Königsaue ein Vorschlag
unterbreitet, der künftig eine Förderung von kulturellen, sportlichen und
sozialen Aktivitäten je Einwohner und auch Verfügungsmittel je Einwohner
vorsieht.
Ziel
ist es dabei, dass der Ortschaftsrat auch weiterhin das Recht behält, im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Vergabe der Mittel zur
Förderung von kulturellen, sportlichen und sozialen Aktivitäten zu entscheiden.
Die
Höhe dieser Mittel wird künftig je Einwohner und nicht mehr wie bisher,
pauschal festgelegt. Ziel dabei ist es, die Einwohner der Kernstadt mit den
Einwohnern der Ortschaften möglichst gleich zu
behandeln.
Die
Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel je Einwohner orientiert sich an den im
Haushalt insgesamt für sportliche, kulturelle und soziale Aufgaben zur
Verfügung stehenden Mitteln und beträgt derzeit 5 Euro je Einwohner für die Ortschaft Schackstedt, weitere 7
Ortschaften und die Kernstadt (vgl. Anlage
2 – Vereinsmittel).
Die
investive Förderung der Vereine in Schackstedt regelt sich wie auch bereits für
die Vereine in Groß Schierstedt, Schackenthal, Westdorf, Neu Königsaue,
Mehringen, Drohndorf und Freckleben, unter ausdrücklicher Beachtung der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel, nach den dafür geltenden allgemeinen
Richtlinien der Stadt für die Vereinsförderung.
Auch
die Mittel, über die der jeweilige Ortsbürgermeister in der Ortschaft
Schackstedt verfügen kann, ist wie bei den Ortschaften Groß Schierstedt,
Schackenthal, Westdorf, Neu Königsaue, Mehringen, Drohndorf und Freckleben
anzupassen. Hier wird ebenfalls eine Regelung, abhängig von der jeweiligen
Einwohnerzahl und zusätzlich mit einem Mindestbetrag, vorgeschlagen.
Für
das Jahr 2015 stehen Mittel in Höhe
von 0,31 Euro je Einwohner zur
Verfügung. Dies ergibt sich aus den entsprechenden Festlegungen des Haushaltskonsolidierungskonzepts der Stadt,
da dies den zur Verfügung stehenden Betrag auf 0,31 Euro festsetzt. Die konkrete
Berechnung für die Ortschaft Schackstedt ist der als Anlage 3 (Verfügungsmittel)
beigefügten Tabelle zu entnehmen. Künftig kann sich dieser Betrag, dieser ist
von der Anzahl der Einwohner abhängig, jährlich ändern. Der konkrete Betrag
wird deshalb nicht in die betreffenden Anlage 11 der Hauptsatzung mit
aufgenommen.
Um
auch künftig über Verfügungsmittel in angemessener Höhe entscheiden zu können, wird
für die Ortschaften ein Mindestbetrag eingeführt. Dieser wird, wie auch bereits
für die Ortschaften Mehringen, Drohndorf, Freckleben, Groß Schierstedt,
Schackenthal, Westdorf und Neu Königsaue in der Hauptsatzung festgelegt und 150 Euro betragen.
Bei
den Verfügungsmitteln handelt es sich um „finanzielle Mittel für
Angelegenheiten der Ortschaft im freiwilligen Bereich“. Dies wurde in der
Anlage 11 der Hauptsatzung entsprechend
berücksichtigt.
Als
Einwohnerzahl für die Ermittlung der Vereins- und die Verfügungsmittel wird die
für die Ortschaften festgeschriebene Einwohnerzahl des jeweils vorvergangenen
Jahres herangezogen.
In-Kraft-Treten
Die
Hauptsatzung soll, vorbehaltlich der Genehmigung durch die
Kommunalaufsichtsbehörde, am 01.08.2015 in Kraft treten. Eine Neubesetzung der
Ausschüsse hat zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen.
Hinweise:
Die
Hauptsatzung und ihre Änderungssatzungen bedürfen, unter Beachtung der
Regelungen in § 10 Abs. 2 KVG LSA, der
Beschlussfassung der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates sowie der
Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Die Hauptsatzung wird somit
erst mit dieser Genehmigung wirksam (§ 150 Abs. 1 KVG LSA).
Dieser
Beschlussvorlage ist die Lesefassung der Hauptsatzung in der Fassung der 6.
Änderung beigefügt (Anlage 4).
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen 1 - 4
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte „Hauptsatzung der Stadt
Aschersleben“.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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