Betreff
Zuschuss an Vereine aus den Mitteln des Ortschaftsrates
Vorlage
VI/0115/14
Art
Beschlussvorlage

Der Schackstedter SV, Abteilung Fußball, ist an die Stadt Aschersleben mit der Bitte herangetreten, für die von ihm genutzten Sportflächen einen Nutzungsvertrag abzuschließen. In diesem Zusammenhang sollen neben den Nutzungsrechten auch die für den Betrieb der Platzanlagen erforderlichen Betriebskosten geregelt werden. Der Verein gibt hierfür jährliche Kosten in Höhe von 5.000 EUR an.

Es ist beabsichtigt den Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren (Vertragsende 31. Dezember 2019) abzuschließen.

 

Da es sich hier um eine Vereinsförderung handelt, wäre der Zuschuss grundsätzlich aus den der Ortschaft hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln bereitzustellen. Entsprechend der Regelungen in vergleichbaren Fällen würde sich der Zuschuss zu den Betriebskosten auf 1.700 EUR belaufen.

In Anbetracht des ab dem Jahr 2015 insgesamt in Schackstedt voraussichtlich zur Verfügung stehenden Budgets für die Förderung der im Gebiet der Ortschaft ansässigen Vereine, wird der Zuschussbetrag auf 500 EUR/Jahr entsprechend der Laufzeit des Vertrages festgesetzt.     

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortschaftsrat Schackstedt beschließt:

 

  1. Aus den der Ortschaft für die Förderung der Aktivitäten der ortsansässigen Vereinigungen zur Verfügung stehenden Mitteln werden dem Schackstedter SV, Abteilung Fußball für die Laufzeit des zwischen der Stadt und dem Verein abzuschließenden Nutzungsvertrages jährlich 500 EUR als Betriebskostenzuschuss zur Verfügung gestellt.

 

  1. Ziff. 1 gilt vorbehaltlich des Zustandekommens des Nutzungsvertrages. Der Ortschaftsrat ist hierüber unverzüglich zu informieren. 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

4.2.1.10/5318000             (1.200 EUR)     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: