Betreff
Denkmalgerechte Sanierung der Steinbogenbrücke im OT Freckleben und dafür Wegfall einer Verpflichtung aus dem Gebietsänderungsvertrag
Vorlage
VI/0111/14
Aktenzeichen
30-06.08.06
Art
Beschlussvorlage

Die denkmalgerechte Sanierung der Steinbogenbrücke ist nicht als investive Verpflichtung im Gebietsänderungsvertrag (GÄV) zwischen der Stadt Aschersleben und der Gemeinde Freckleben festgeschrieben, erweist sich jetzt aber als unabweisbar. Die Steinbogenbrücke wurde um 1700 aus Bruchsteinen errichtet und ist als Denkmal im Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt gelistet. Eine besondere Bedeutung kommt diesem Bauwerk zu, da es den Zugang zu den dahinterliegenden Ackerflächen, als auch zum örtlichen Sportplatz ermöglicht.

Die letzte Brückenprüfung dokumentierte erhebliche Schäden am Bruchsteinmauerwerk. Am gesamten Überbau ist ein erheblicher Bauwerksverfall sichtbar, zudem sind an allen Bauteilen erweiterte Abwitterungs- und Abnutzungserscheinungen festzustellen. Die Sanierung ist dringend erforderlich, um eine Vollsperrung des Bauwerks zu verhindern.

Die Gesamtkosten belaufen sich nach einem neu erarbeiteten Sanierungskonzept, welches auch den Vorgaben des Denkmalschutzes entspricht, auf 505.700,00 Euro.

In Anbetracht dieser Kosten wurden Straßenbaumaßnahmen, welche im GÄV festgeschrieben sind, kostenmäßig dem Sanierungsaufwand für das Brückenbauwerk gegenübergestellt.

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

·        Straße der Freundschaft           ca. 470.000,00 Euro

·        Am Schlossberg                        ca. 500.000,00 Euro

·        Wickenbreite                             ca. 504.000,00 Euro

Es wird deshalb vorgeschlagen, auf die im GÄV festgeschriebene investive Maßnahme des Kanal- und Straßenbaus „Am Schlossberg“ zu verzichten und dafür die denkmalgerechte Sanierung der Steinbogenbrücke durchzuführen.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

Auszug Gebietsänderungsvertrag


Beschlussvorschlag:

1.         Der Ortschaftsrat beschließt:

            Mit der denkmalgerechten Sanierung der Steinbogenbrücke im OT Freckleben wird die

im Gebietsänderungsvertag (GÄV) zwischen der Stadt Aschersleben und der Gemeinde

            Freckleben festgelegte investive Verpflichtung des Kanal- und Straßenausbaus „Am

            Schlossberg“, GÄV § 10, Abs. 2 Satz 1, ersatzlos gestrichen.

2.         Der Stadtrat beschließt:

            Dem Beschluss des Ortschaftsrates unter Ziffer 1 wird zugestimmt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     .

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: