Die
denkmalgerechte Sanierung der Steinbogenbrücke ist nicht als investive
Verpflichtung im Gebietsänderungsvertrag (GÄV) zwischen der Stadt Aschersleben
und der Gemeinde Freckleben festgeschrieben, erweist sich jetzt aber als
unabweisbar. Die Steinbogenbrücke wurde um 1700 aus Bruchsteinen errichtet und
ist als Denkmal im Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt gelistet. Eine
besondere Bedeutung kommt diesem Bauwerk zu, da es den Zugang zu den
dahinterliegenden Ackerflächen, als auch zum örtlichen Sportplatz ermöglicht.
Die letzte
Brückenprüfung dokumentierte erhebliche Schäden am Bruchsteinmauerwerk. Am
gesamten Überbau ist ein erheblicher Bauwerksverfall sichtbar, zudem sind an
allen Bauteilen erweiterte Abwitterungs- und Abnutzungserscheinungen
festzustellen. Die Sanierung ist dringend erforderlich, um eine Vollsperrung
des Bauwerks zu verhindern.
Die Gesamtkosten
belaufen sich nach einem neu erarbeiteten Sanierungskonzept, welches auch den
Vorgaben des Denkmalschutzes entspricht, auf 505.700,00 Euro.
In Anbetracht
dieser Kosten wurden Straßenbaumaßnahmen, welche im GÄV festgeschrieben sind,
kostenmäßig dem Sanierungsaufwand für das Brückenbauwerk gegenübergestellt.
Das Ergebnis
stellt sich wie folgt dar:
·
Straße der Freundschaft ca.
470.000,00 Euro
·
Am Schlossberg ca.
500.000,00 Euro
·
Wickenbreite ca.
504.000,00 Euro
Es wird
deshalb vorgeschlagen, auf die im GÄV festgeschriebene investive Maßnahme des
Kanal- und Straßenbaus „Am Schlossberg“ zu verzichten und dafür die
denkmalgerechte Sanierung der Steinbogenbrücke durchzuführen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Auszug Gebietsänderungsvertrag
Beschlussvorschlag:
1. Der Ortschaftsrat beschließt:
Mit der denkmalgerechten Sanierung der Steinbogenbrücke
im OT Freckleben wird die
im
Gebietsänderungsvertag (GÄV) zwischen der Stadt Aschersleben und der Gemeinde
Freckleben festgelegte investive Verpflichtung des Kanal-
und Straßenausbaus „Am
Schlossberg“, GÄV § 10, Abs. 2 Satz 1, ersatzlos
gestrichen.
2. Der Stadtrat beschließt:
Dem Beschluss des Ortschaftsrates unter Ziffer 1 wird
zugestimmt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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