Betreff
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0098/14
Aktenzeichen
BWH
Art
Beschlussvorlage

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 28.11.2001 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

  • der Erfolgsplan
  • der Vermögensplan
  • der Finanzplan
  • der Investitionsplan
  • die Stellenübersicht.

 

Übereinstimmend mit dem Runderlass des Ministeriums des Innern vom September 1999 obliegt die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Vorbericht hinzugefügt.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

Wirtschaftsplan 2015 des BWH Aschersleben


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Erfolgsplan 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.094.100 € zugestimmt.
  2. Dem Vermögensplan 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 248.500 € zugestimmt.
  3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2015 wird auf 250. 000 € festgesetzt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: